Lichtenfels: MdB Zeulner begrüßt Aussetzung 3. Impfung bei einrichtungsbezogener Impfpflicht

Der bayerische Staatsminister für Gesundheit und Pflege, Klaus Holetschek, hat angekündigt, von den ab Oktober 2022 bundesrechtlich vorgegebenen, strengeren Anforderungen an den vollständigen Immunschutz zumindest bei bereits Beschäftigten, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen, abzusehen. Denn nach dieser Bundesregelung müssten die Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegediensten, Krisendiensten oder Arztpraxen drei Impfungen oder zwei Impfungen und eine Genesung nachweisen statt wie bisher nur zwei. Dies gilt in Bayern ab Oktober ausschließlich bei Neueinstellungen in den betroffenen Einrichtungen.

„Es ist von der Ampel-Regierung unverantwortlich, an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht weiterhin festzuhalten und sie jetzt noch zu verschärfen, obwohl sie zum Ende des Jahres ohnehin ausläuft“, so Emmi Zeulner, Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Kulmbach, Lichtenfels sowie Bamberg-Land. „Richtig wäre es gewesen, direkt nach dem Scheitern der allgemeinen Impfpflicht auch die sektorale Impfpflicht abzuschaffen“, meint Zeulner.

Mit der nun folgenden Verschärfung der Regelung schaffe der Bund nur weitere Bürokratie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Einrichtungen sowie den Öffentlichen Gesundheitsdienst. „Statt wie Gesundheitsminister Holetschek der Versorgungssicherheit oberste Priorität einzuräumen, nimmt die Ampel die Zusatzbelastung einfach in Kauf. Ich bin froh und dankbar, dass unser bayerischer Gesundheitsminister die Möglichkeiten des Gesetzes nutzt und klar Entlastung schafft, wo es ihm möglich ist“, erklärt Zeulner.

In pflegerischen und medizinischen Einrichtungen gilt seit dem 16. März 2022 eine einrichtungsbezogene Impfpflicht: Beschäftigte müssen einen Nachweis über ihren Immunstatus gegenüber dem Arbeitgeber und Gesundheitsamt erbringen. Bei Ausbleiben oder Weigerung drohen Bußgelder und letztendlich auch ein Betretungs- und Beschäftigungsverbot. Der Fremdschutz ist durch die grassierende Omikron-Variante des Coronavirus allerdings nur noch bedingt gegeben, sodass sich die Forderungen nach einer Abschaffung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht seit Monaten mehren. Bayern hat bereits vor Wochen regelhaft von der Anordnung von Bußgeldern sowie von Betretungs- und Tätigkeitsverboten abgesehen. „Ein Richtungswechsel der Bundesregierung wäre ein dringend benötigtes Zeichen der Anerkennung: Denn Heldinnen und Helden der Pandemie sind alle im medizinischen Bereich Tätigen, die sich, als es noch keinen Impfstoff gab, in den Dienst der Allgemeinheit gestellt und sich und ihre Familien einem hohen gesundheitlichen Risiko ausgesetzt haben“, so Zeulner abschließend.