Bayreuther Gemeinschaft beantragt, dass sich der Stadtrat das Ziel und die Begründung des Bürgerbegehrens „Rettet das Stadtbad“ zu eigen macht
Fraktion Bayreuther Gemeinschaft stellt Antrag zum Erhalt des Bayreuther Stadbades Bayreuth
Die Bayreuther Gemeinschaft beantragt für die Stadtratssitzung am Mittwoch, 28. September 2022, dass sich der Stadtrat das Ziel und die Begründung des Bürgerbegehrens „Rettet das Stadtbad“ zu eigen macht und beschließt, dass das Stadtbad Bayreuth in der Kolpingstraße in seiner Funktion als Hallenbad erhalten bleibt. Im Wortlaut heißt es im Antrag:
Antrag nach§§ 15 und 15 a Geschäftsordnung; Dringlichkeitsantrag zum Erhalt des Stadtbades Bayreuth in der Kolpingstraße in seiner Funktion als Hallenbad; Bürgerbegehren „Rettet das Stadtbad“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das Stadtbad Bayreuth in der Kolpingstraße ist für viele Menschen in unserer Stadt unverzichtbar. Deutlicher Beweis sind die rund 7.900 Unterschriften für ein Bürgerbegehren, um einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Mit ihrer Unterschrift zeigen viele Menschen in unserer Stadt, dass für sie ein Abriss des Stadtbades nicht in Frage kommt.
Ziel des Bürgerbegehrens ist es, dass die Stadt Bayreuth als Gesellschafterin der Stadtwerke Holding GmbH der Geschäftsführung dieser Gesellschaft eine entsprechende Anweisung erteilt, dass das Stadtbad Bayreuth in der Kolpingstraße in seiner Funktion als Hallenbad erhalten bleibt.
Als Begründung wird angeführt: Die Stadtwerke beabsichtigen das Bayreuther Stadtbad zugunsten der Erweiterung eines Heizkraftwerkes abzureißen. Das Stadtbad ist jedoch für Bayreuth aus vielen Gründen äußerst wichtig und darf nicht wegen einer Standortfrage geschlossen werden, denn:
1. Es ist das einzige Schwimmbad, das für alle Bevölkerungsgruppen (v.a. Kinder, ältere Menschen, Personen mit wenig Einkommen) leistbar und gut erreichbar ist, die kein reines Sportbad nützen möchten.
2. Ohne das Stadtbad gäbe es einen Mangel an Wasserflächen: viele Schwimmkurse und Angebote für Schulschwimmen, Vereine, Kindergärten, Schwangere, Aquafitness, u.a., die dringend notwendig sind, könnten nicht mehr stattfinden (Schwimmen lernen rettet Leben).
3. Ein Heizkraftwerk kann auch an anderer Stelle entstehen, wo es nicht auf Kosten der Daseinsvorsorge und eines sanierten, funktionsfähigen Schwimmbades in einem historischen Gebäude geht.
Die Anzahl der notwendigen Unterschriften, um einen entsprechenden Bürgerentscheid herbeizuführen, ist deutlich übertroffen.
Wir beantragen, dass sich der Stadtrat in seiner Sitzung am 28. September 2022 das Ziel und die Begründung des Bürgerbegehrens zu eigen macht und beschließt, dass das Stadtbad Bayreuth in der Kolpingstraße in seiner Funktion als Hallenbad erhalten bleibt und die Stadt Bayreuth als Gesellschafterin der Stadtwerke Holding GmbH der Geschäftsführung dieser Gesellschaft hierzu die entsprechende Anweisung erteilt.
Mit einem solchen Beschluss kann ein Bürgerentscheid vermieden werden, da sich der Stadtrat dem Ziel, wie der Begründung des Bürgerbegehrens vollumfänglich anschließt und den Willen des Bürgerbegehrens zum Beschluss erhebt.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Müller (Fraktionsvorsitzender)
Frank Hofmann (Stadtrat)
Angelique Lautner (Stadträtin)
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