Der Gemeinderat Kunreuth beschäftigte sich mit dem Thema „Wachsleichen“

„Wachsleichen“ ein heikles Thema im Gemeinderat Kunreuth

von Thomas Weichert

Es war ein heikles und sensibles Thema mit dem sich die Gemeinderäte während der jüngsten Sitzung im Rathaussaal beschäftigen mussten. Laut Tagesordnung ging es dabei lediglich um die Beratung über eine Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung, ohne die Änderung dann schon gleich zu beschließen.

Hintergrund der noch zu beschließenden Satzungsänderungen ist, dass in den beiden Abteilungen des alten Weingarter Friedhofs nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren immer wieder Sarg- und Leichenteile gefunden wurden. Es geht quasi darum, dass aufgrund der Bodenbeschaffenheit (Lehm) des Gottesackers die vollständige Verwesung der Leichen auch nach Ablauf der Ruhefrist nicht gewährleistet ist und bei Graböffnungen immer wieder auf Leichenteile, man spricht dabei auch von „Wachsleichen“ gestoßen wird. Unter einer Wachsleiche ist ein Leichnam zu verstehen, der innerhalb eines normalerweise ausreichenden Zeitraums nicht oder nicht vollständig verwest ist. Dieses Phänomen wird zunehmend zu einem Problem für zahlreiche Friedhofbetreiber. So nun auch für die Gemeinde Kunreuth, die den Friedhof Weingarts betreibt.

Wenn der Totengräber nicht verweste Leichenteile findet, müssten diese geborgen und dann entweder verbrannt oder umgebettet werden. Eine Lösung wäre laut Bürgermeister Ernst Strian (Demokratie), dass im alten Friedhofsteil künftig nur noch Urnenbestattungen zugelassen werden. Dies sei jedoch ein heikles Thema, auch weil es Einsprüche von einigen Bürgern gäbe. Eine weitere Option wäre, ein anderes Grab. Oder man erlaubt auf dem alten Friedhof in Zukunft nur noch Erdbestattungen in einer Betongruft mit Be- und Entlüftung. Was natürlich eine Erdbestattung wesentlich verteuern würde.

Wie Strian meinte, gäbe man das Problem lediglich an die nächste Generation weiter, wenn man nicht gegensteuert. Außerdem habe der Totengräber bereits angekündigt, dass er aus hygienischen und psychologischen Gründen auf dem alten Friedhof kein Grab mehr öffnen wolle.

Philipp Ochs (JB) wusste zu berichten, das Leutenbach ein ähnliches Problem hat. Die Mehrkosten müssten die Angehörigen tragen. „Ich würde aber Erdbestattungen deswegen nicht von vornherein verbieten“, so Ochs. Im Zweifel kostet es eben dann mehr. Andreas Antes (JB) gab ihm recht. Man müsse die Option der Erdbestattung beibehalten und nicht nur Urnenbestattung vorschreiben, sagte er. „Das Thema ist absolut heikel und wir sollten sehr sensibel damit umgehen“, so auch Bernd Wohlhöfer (Bürgerliste Ermreus).

Es läuft daher wohl auf eine Sonderregelung hinaus, die eine Sargbestattung in diesen beiden Grabfeldern auf Antrag und bei Kostenübernahme des Grabnutzungsberechtigten weiterhin zulässt. Die neuen Satzungen werden nun durch die Verwaltung ausgearbeitet und während einer nächsten Sitzung beschlossen.