Coburger Grüne stellen Antrag: Besucherinnen des Aquaria Coburg sollen selbst entscheiden können, ob sie den Oberkörper bedecken wollen
Antrag: „Änderung der Badeordnung für das Aquaria Coburg“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Sauerteig, sehr geehrter Kolleginnen des Stadtrates zu Coburg,
die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellt folgenden Antrag:
Oberbürgermeister Sauerteig wird in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der SÜC Aquaria GmbH beauftragt, auf die Änderung der Badeordnung des Aquaria Coburgs dahingehend einzuwirken, dass alle Besucherinnen selbst entscheiden können, ob sie den Oberkörper bedecken wollen oder nicht.
Begründung:
In der Beantwortung vom 24. Juni 2022 unserer Anfrage vom 21. Juni 2022 wies die SÜC Aquaria GmbH daraufhin, dass die Badeordnung des Aquaria Coburg „eine entsprechende, übliche Badekleidung“ vorsieht. „Das Badepersonal entscheidet darüber, ob die Badebekleidung diesen Anforderungen entspricht. Aktuell würde das Bikinioberteil zur Badebekleidung zählen.“ Im Wandel der Zeit hat sich auch die Badebekleidung immer wieder verändert. Aktuell stehen wir vor den Herausforderungen, wie wir wertschätzend und auch möglichst dezent mit den Anforderungen der verschiedenen Geschlechter und Geschlechtszugehörigkeiten oder auch Non-Binarität umgehen können, ohne betroffene Menschen zu diskriminieren und auszugrenzen.
Somit ist ein weiterer Schritt in Sachen Selbstbestimmung und Gleichwertigkeit für alle Menschen in Coburg wichtig – und sei es nur die eigene Entscheidung, in welcher Bekleidung das Schwimmbad besucht werden darf. Die Frage, warum die weibliche Brust bedeckt werden muss, die männliche aber nicht, ist hier genauso zu beantworten, wie Menschen, welche keinem oder einem anderen Geschlecht zugeordnet werden, mit den Auflagen einer „üblichen“ Badebekleidung umgehen sollen. Die Scham und die Ablehnung von Nacktheit sind anerzogen und gesellschaftlich verankert. Hier müssen sich Frauen und Menschen mit non-binärem oder Transgender-Hintergrund beugen und können nicht frei über sich und ihren Körper entscheiden. Das Argument, dass eine entblößte, weibliche Brust anstößig und störend empfunden wird, ist nicht zulässig, empfinden doch auch so manch andere Menschen Bierbäuche, behaarte Rücken oder Tattoos als unästhetisch. Diese müssen aber im Gegenzug auch nicht verhüllt werden und das ist auch richtig! Umgekehrt lässt es aber den Schluss zu, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird und das muss als Diskriminierung empfunden werden.
Coburg wäre mit der Einführung einer gleichberechtigten Badebekleidung in bester Gesellschaft. In der Landeshauptstadt München wurde von SPD und Bündnis 90/Die Grünen der gleiche Antrag gestellt. Die Chancen für diesen stehen laut örtlicher Presse sehr gut!
Wir bitten Sie nun aus den genannten Gründen, dem Antrag auf Beauftragung des Aufsichtsratsvorsitzenden, die Haus- und Badeordnung dahingehend zu ändern, dass Besucherinnen des Schwimmbades in Coburg selbst darüber entscheiden können, ob und wie sie ihren Oberkörper bedecken wollen und nicht gezwungen sind, sich in ein separates Abteil ohne Wasserzugang (FKK-Bereich) zurückzuziehen oder dann hier zur völligen Nacktheit gezwungen werden, zuzustimmen.
Im Namen der Fraktion
Melanie Becker
Kevin Klüglein
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der Gendergerechtigkeit in Verwendung der weiblichen Form personenbezogener Nomen alle anderen Geschlechtsformen gleichwertig impliziert und nur zur besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit nicht ausgeschrieben sind.
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