Studierende der Uni Bayreuth wollen „aufgeschobenen Kaffee“ für Bedürftige etablieren
Zwei Getränke bezahlen, aber nur eines selbst trinken – diesen sozialen Gedanken wollen drei Studierende der Universität Bayreuth in der örtlichen Gastronomie etablieren. Das in Deutschland in den vergangenen Jahren verbreitete Modell des sogenannten „aufgeschobenen Kaffees“ setzen drei Studierende der Universität Bayreuth im Rahmen ihres Zusatzstudiums Nachhaltigkeit bei Prof. Dr. Manuel Steinbauer nun auch in Bayreuth um.
In Kooperation mit den Bayreuther Hilfsorganisationen Bayerisches Rotes Kreuz (BRK), Caritas und Arbeiterwohlfahrt (AWO) fiel jetzt der Startschuss für das Projekt: Wer etwas Gutes tun und jemanden einladen möchte, für den ein Café-Besuch finanziell nicht möglich ist, kann an der Kasse der teilnehmenden Gastronomie in Bayreuth ein weiteres Getränk bezahlen und es damit für bedürftige Menschen spenden. Diese müssen im jeweiligen Café lediglich nach einem „aufgeschobenen“ Getränk fragen und lösen damit einen dieser vorab bezahlten Getränkegutscheine ein.
Mit Plakaten und Flyern in den teilnehmenden Geschäften machen die Studierenden auf ihr Projekt aufmerksam: „Wir freuen uns sehr über die Unterstützung der Bayreuther Hilfsorganisationen. Es ist uns ein großes Anliegen, unser Projekt in der Praxis umzusetzen und wir hoffen, dass es sich in Bayreuth nachhaltig etabliert.“
„Mit dem Projekt (Café-) Genuss für Alle unterstützen wir gerne ein Projekt, das Bedürftigen in Bayreuth Teilhabe ermöglicht und ihnen die Chance gibt, ein Getränk in einem Café zu genießen“, erklären AWO-Vorständin Marion Tost, Caritas-Geschäftsführerin Bozena Schiepert und BRK-Kreisgeschäftsführer Markus Ruckdeschel.
Die Projektakteure bedanken sich herzlich bei den bisher teilnehmenden Cafés in Bayreuth für die großzügige Unterstützung!
Dies sind (Stand September 2022):
• Eis Opera Bayreuth (Opernstr. 9)
• Bäckerei u. Konditorei Lang (Jean-Paul-Str. 7)
• Heimathafen (Kanzleistr. 2)
• Freudenherz (Sophienstr. 2)
• Funsch Konditorei (Sophienstr. 9)
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