Bayreuther Jugendkammer verhängt mehrjährige Jugendstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung
Am 2. September 2022 hat die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth am vierten Tag der nicht öffentlich durchgeführten Hauptverhandlung den zur Tatzeit 17 Jahre alten Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 4 Jahren verurteilt. Daneben wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Zur Überzeugung der Jugendkammer steht fest, dass der Angeklagte, der im Zeitpunkt der Tatbegehung voll schuldfähig war, am frühen Nachmittag des 22. November 2021 im Stadtgebiet Bayreuth nach einem zunächst verbalen Streit dem Geschädigten ein Messer in den Bauch gestochen hat, wodurch dieser lebensgefährliche Verletzungen erlitten hat. Abweichend von dem in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft dem Angeklagten u.a. zur Last gelegten Tatvorwurf eines versuchten Totschlags konnte die Kammer im Rahmen der aufwändigen Beweisaufnahme einen Tötungsvorsatz des Angeklagten nicht feststellen.
Zudem hat die Jugendkammer die Unterbringung des seit mehreren Jahren illegale Betäubungsmittel konsumierenden Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Weitere Einzelheiten können im Hinblick auf die schutzwürdigen Interessen des zum Tatzeitpunkt jugendlichen Angeklagten nicht mitgeteilt werden.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und sein Verteidiger haben auf die Einlegung eines Rechtsmittels bereits verzichtet.
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