Kulmbach: Badeverbot am Naherholungsgebiet Mainaue
Badeverbot am Naherholungsgebiet Mainaue: Zu geringe Sichttiefe in der Kieswäsch
Nun also doch: während die Prüfung der Wasserqualität auch in dieser Woche keine Veranlassung zu einem Badeverbot in der Kieswäsch aufgrund einer erhöhten und somit gesundheitsgefährlichen Menge an Blaualgen ergab, erreichte die Stadt Kulmbach am Donnerstag, 18. August 2022, die Meldung aus dem Kulmbacher Gesundheitsamt, dass die Sicherheit im Badebereich des Naherholungsgebietes Mainaue aufgrund der geringen Sichttiefe von weniger als 30 cm nicht mehr gegeben ist. Es wird der Stadt daher dringend empfohlen, ein Badeverbot entsprechend auszuschildern.
„Neben den mikrobiologischen Risiken werden die sonstigen Unfallgefahren in Badeseen leicht unterschätzt. Eine allgemein erhöhte Unfallgefahr herrscht bei eingeschränkter Sichttiefe. Hierdurch können die tatsächliche Tiefe des Gewässers und der Gewässergrund nicht oder nur unzureichend erkannt werden. Außerdem werden unter Umständen Rettungsmaßnahmen bei trübem Wasser erschwert“, heißt es aus dem Gesundheitsamt. Und weiter: „Ein Sprung ins flache Wasser kann unter anderem zu Knochenbrüchen, Verletzungen der Wirbelsäule (ggf. mit Querschnittslähmung als Folge) oder des Schädels führen. Eventuell vorhandener Unrat wie Glasscherben oder andere scharfe Gegenstände am Grund des Gewässers kann dem Badenden Schnitt- und Risswunden zufügen. Beim Betreten einer rutschigen bzw. abschüssigen Böschung (Algenbewuchs oder Schlamm) besteht die Gefahr, ungewollt in das Gewässer hineinzurutschen; ggf. wird gleichzeitig das Verlassen des Gewässers erschwert.“
Auf dieser Grundlage verhängt die Stadt Kulmbach ein Badeverbot in der Kieswäsch. Das Verbot gilt bis auf Weiteres, es kann durchaus sein, dass es nur wenige Tage andauert. Dies hängt letztlich von der Witterung ab. Sollte es jedoch weiterhin so trocken und warm sein, kann das Badeverbot jedoch auch länger bestehen bleiben.
Im Laufe des Tages (Donnerstag, 18. August 2022) werden rund um den See Schilder mit einem Hinweis auf das Verbot aufgestellt.
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