Polizeibericht Hochfranken vom 15.08.2022

Symbolbild Polizei

Polizeiinspektion Coburg

Erneuter Aufbruch von zwei Zigarettenautomaten

COBURG. In der Nacht zum Montag, brachen Unbekannte erneut zwei Zigarettenautomaten im Coburger Stadtteil Wüstenahorn auf. Der Gesamtschaden liegt im mittleren vierstelligen Eurobereich.

Aufgebrochener Zigarettenautomat © Polizei

Aufgebrochener Zigarettenautomat © Polizei

Um 3.40 Uhr hebelten mindestens drei Männer in der Straße „Am Lauersgraben“ vor den Augen mehrerer Zeugen, die vom Lärm des Aufbruchs geweckt wurden, einen Zigarettenautomaten auf. In nur wenigen Minuten öffneten die Unbekannten den Automaten und entwendeten alle Zigarettenpackungen sowie das gesamte Münzgeld und flüchteten nur kurze Zeit später mit ihrer Tatbeute. Die von den Anwohnern informierte Coburger Polizei konnte trotz einer umfangreichen Fahndung, bei dem auch ein Polizeihund eingesetzt wurde, keinen der Aufbrecher mehr aufgreifen.

Nur etwa eine Stunde vorher brach die gleiche Tätergruppierung einen Zigarettenautomaten in der Karl-Türk-Straße auf und entwendete den gesamten Inhalt. Das Aufflexen und das Aufhebeln des Automaten riss auch hier mehrere Anwohner aus dem Schlaf, von denen allerdings in der Nacht keiner die Polizei verständigte. Der Aufbruch, der um 2.45 Uhr stattfand, wurde erst um 7.15 Uhr von einem Zeugen gemeldet, der auf dem Weg zur Arbeit an dem beschädigten Automaten vorbei kam.

Der Gesamtschaden an den beiden Automaten samt entwendeten Inhalt liegt bei mindestens 5.000 Euro. Die Coburger Polizisten führten an den Automaten eine umfangreiche Spurensicherung durch und erhoffen sich dadurch neue Erkenntnisse, die zur Ergreifung der Diebe führen können.

Die Polizei bittet zudem die Bevölkerung um Mithilfe. Bitten rufen Sie im Falle eines Automatenaufbruchs sofort die 09561/645-0 oder direkt den Polizei-Notruf 110.

In beiden Fällen ermittelt die Polizeiinspektion Coburg wegen eines besonders schweren Fall des Diebstahls.

Verkehrspolizeiinspektion Coburg

Verkehrsunfall mit Sachschaden

Durch einen Verkehrsunfall am Montagmorgen entstand ein Sachschaden von 5000 € auf der B 4 bei Rödental.

Gegen 01:15 Uhr befuhr ein 32jähriger italienischer Fahrer mit seinem Pkw die B 4 von Coburg kommend in Richtung Neustadt. Laut eigenen Angaben wollte er die B4 an der Abfahrt Oberwohlsbach verlassen. Der Abfahrtsversuch missglückte ihm jedoch vollkommen.

Der Fahrer fuhr, trotz doppelter Fahrstreifenbegrenzung, nach links in die Auffahrt für die Fahrtrichtung nach Coburg, kam anschließend nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte frontal mit der Leitplanke.

Bei seiner Fahrt beschädigte er zudem einen Leitpfosten und es entstand ein Flurschaden in der Grünfläche der Ausfahrt.

Beim Unfall blieb der Fahrer zum Glück unverletzt. Am Fahrzeug entstand jedoch ein so großer Sachschaden, dass eine Weiterfahrt unmöglich war. Das beschädigte Fahrzeug wurde vom heimischen Abschleppunternehmen geborgen.

Polizeiinspektion Kronach

Seat Cupra angefahren

Kronach (Stadt) – Am Sonntag, 14.08.22, in der Zeit von 17:00 – 21:00 Uhr, wurde ein weißer Pkw Seat Cupra mit Sonneberger Kennz. am linken Eck der Heckstoßstange angefahren. Der Pkw stand auf einem Parkplatz in der Ludwigsstädter Str. Die Fahrerin bemerkte den Schaden, als diese nach dem Besuch des Kronacher Freischießens von der Hofwiese wieder zu ihrem Fahrzeug zurückkehrte.

Wer Hinweise auf den Verursacher geben kann, wird gebeten, sich mit der Polizei Kronach unter Tel.: 09261 / 503-0 in Verbindung zu setzen.

Ohne Führerschein unterwegs

Friedrichsburg (Lkrs. Kronach) – Am Sonntag, 14.08.22, gegen 17:30 Uhr, kontrollierten Beamte der Polizei Kronach einen Motorradfahrer auf der B85 bei Friedrichsburg. Als der Fahrer nach seinem Führerschein befragt wurde, gab dieser an, diesen nicht mit sich zu führen. Wie sich herausstellte, ist der Fahrer lediglich u. a. Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse AM. Diese berechtigt zwar zum Führen eines Kleinkraftrades mit einem Hubraum von 50 ccm, maximale Geschwindigkeit von 45 km/h, ist aber für das vom 40-jährigen gefahren Motorrad nicht ausreichend. Dem Fahrer erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.