Kulmbach: Stadtkasse weist auf Steuertermin hin

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Dieser wichtige Steuertermin sollte nicht aus den Augen verloren werden, um keine unnötigen finanziellen Nachteile zu erleiden. Die Stadt Kulmbach erinnert deshalb daran, dass für das 3. Quartal die turnusgemäße Entrichtung der Gewerbesteuer und der Grundabgaben (Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren) am 15. August 2022 fällig wird.

Die Beträge wurden bereits mit einem früheren Bescheid auf Dauer festgesetzt und gelten grundsätzlich so lange, bis eine Änderung durch einen neuen Bescheid erfolgt. Gleichzeitig bittet die Stadt um Beachtung des Termins, da keine weitere Erinnerung mehr erfolgt.

Soweit keine Teilnahme am Lastschriftverfahren besteht, sind die Zahlungen unter Angabe der Kundenreferenznummer bzw. der Finanzadresse (FAD) an die nachstehenden Bankverbindungen zu leisten:

Sparkasse Kulmbach-Kronach IBAN DE84 7715 0000 0000 1000 73
VR Bank Oberfranken Mitte eG IBAN DE91 7719 0000 0000 0008 92

In diesem Zusammenhang weist die Stadt Kulmbach auf die Vorteile des Lastschriftverfahrens hin. Dabei ist weder eine Terminüberwachung oder die Anfertigung von Überweisungsbelegen von den Zahlungspflichtigen erforderlich. So können eventuelle Säumniszuschläge und Mahngebühren vermieden werden.

Für Fragen steht die Stadtkasse Kulmbach unter Tel. 09221/940-299 bzw. E-Mail stadtkasse@stadt-kulmbach.de zur Verfügung.