Landkreis Forchheim: Bund senkt Fördersätze für Heizungstausch und energetisches Sanieren

Die Energie- und Fördermittelberatung des Landratsamtes Forchheim macht darauf aufmerksam, dass ab 15. August 2022 die Fördersätze für den Einbau neuer Heizanlagen auf Basis erneuerbarer Energien, wie z. B. für Holzpellets-, Stückholz- oder Hackschnitzelheizungen deutlich gesenkt werden.

Gibt es für den Austausch einer Öl-Heizung durch eine Pelletsheizung derzeit noch 45 bis zu 55 % Zuschuss, sind es ab 15. August nur noch maximal 20 %. Gekürzt werden laut Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz auch die Fördersätze für den Anschluss an Nahwärmenetze (von aktuell bis zu 45 % auf bis zu maximal 35 %), für die Errichtung von Wärmepumpen (von bis zu 50 % auf bis zu maximal 40 %) sowie für andere energetische Sanierungsarbeiten an der Gebäudehülle, wie zum Beispiel Fenstertausch oder Dämm-Maßnahmen (von bis zu 25 % auf bis zu maximal 20 %). Künftig entfällt auch der bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans zusätzlich gewährte 5%ige iSFP-Bonus für Anlagen zur Wärmeerzeugung. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Heizungsoptimierung oder für Lüftungsanlagen bleibt der iSFP-Bonus jedoch bestehen.

Bei Antragstellung bis 14. August gelten noch die aktuellen Fördersätze
Wer den Anschluss an ein Nahwärmenetz, einen Heizungstausch oder andere energetische Sanierungsmaßnahmen beabsichtigt, diesbezüglich vielleicht sogar schon konkrete Angebote (mit den voraussichtlichen förderfähigen Investitionskosten) vorliegen hat und bereits weiß, welche energetische Maßnahme tatsächlich umgesetzt werden wird, sollte ggf. seinen elektronischen BAFA-Förderantrag noch bis zum 14. August 2022 stellen, empfiehlt die Energie- und Fördermittelberatung des Landratsamtes Forchheim. Denn für Anträge, die noch in der Übergangsfrist bis zum 14. August 2022 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingehen, werden laut Mitteilung des Bundesministeriums noch die bisherigen, höheren Fördersätze zur Anwendung kommen.

Ausführliche Informationen zu den dann ab 15. August 2022 geltenden Neuerungen finden Sie unter www.bafa.de bzw. Hinweise zum aktuellen Förderprogramm oder das elektronische Antragsformular unter www.bafa.de/beg.