Handwerkskammer Oberfranken vereidigt und bestellt neue Sachverständige
HWK für Oberfranken vereidigt und bestellt drei neue Sachverständige für das Schornsteinfegerhandwerk – Ziel: Streitigkeiten möglichst außergerichtlich beilegen Bayreuth. „Unser wichtigstes Anliegen: Neutralität gewährleisten.“ Die Handwerkskammer für Oberfranken hat mit Roland Melzner (Marktleuthen), Norbert Puchtler, (Neudrossenfeld) und Marc Schreiber (Coburg) drei neue Sachverständige für das Schornsteinfegerhandwerk in Oberfranken vereidigt und öffentlich bestellt. Damit stehen sie ab sofort bei strittigen Fragen sowohl privaten Auftraggeber als auch Gerichten und Behörden als ausgewiesene Fachexperten zur Verfügung, deren persönliche Integrität, Fachwissen und Unparteilichkeit gewährleistet ist.
Vereidigte und bestellte Sachverständige sind keine Interessensvertreter des Handwerks, sie sind bei ihrer Arbeit nur ihrem Gewissen unterworfen. Gemäß der Sachverständigenordnung untersteht jedoch jeder von der Handwerkskammer bestellte Sachverständige auch der Aufsicht der Handwerkskammer. Sie bestellt und vereidigt Sachverständige in den verschiedenen Gewerken, um mögliche Streitigkeiten zwischen Handwerkern und Kunden außergerichtlich und damit relativ schnell und kostengünstig zu klären.
Der Weg zum Sachverständigen oder zur Sachverständigen ist nicht einfach. Bewerberinnen und Bewerber für das Amt werden intensiv überprüft, im Hinblick auf ihre Berufs- und Lebenserfahrung, auf ihre persönliche Eignung und natürlich hinsichtlich ihrer besonderen Sachkunde. Diese beurteilt im Auftrag der Handwerkskammer der jeweils zuständige Landes- bzw. Bundesinnungsverband bzw. Experten der zuständigen Innung.
Die Vereidigung, die Handwerkskammer-Präsident Matthias Graßmann im Beisein von HWK-Hauptgeschäftsführer Reinhard Bauer und Assessor Gerold Gebhard vorgenommen hat, gilt als öffentliche Bestellung im Sinne der Zivil- und Strafprozessordnung.
Eingeschaltet werden die rund 80 Sachverständigen in Oberfranken in aller Regel bei Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten zwischen Handwerkern und Kunden über eine erbrachte Leistung. In vielen Fällen ist schon nach der Einschätzung durch einen Sachverständigen klar, wie ein Streit ausgehen wird. Aufwändige Gerichtsprozesse können so oftmals vermieden werden. Sie weisen sich mit einer Sachverständigenkarte aus und dem Rundstempel.
Die Kontaktdaten der neuen Sachverständigen sowie weitere Sachverständige sind unter www.hwk-oberfranken.de/sachverstaendige zu finden. Detaillierte Auskünfte zum Sachverständigenwesen erteilt der bei der HWK zuständige Referent, Assessor Gerold Gebhard, Telefon 09561 517-18.
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