Freistaat unterstützt Gemeinden bei Entsiegelung und Sanierung von Brachen
EU-Förderung für Gemeinden wird einfacher
- Bauministerium startet Projektaufruf für Gemeinden und hilft bei Umweltschutz
- 30 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
- Unbürokratische Bewerbungen bis 28. Oktober 2022 möglich
Mehr Umweltschutz – weniger versiegelte Flächen. Mit einem neuen Förderprogramm unterstützt der Freistaat verstärkt Gemeinden bei der Revitalisierung und Renaturierung von großen Brachflächen. „Wir möchten Gemeinden bei der Bewältigung dieser kostenintensiven Aufgabe künftig noch besser unter die Arme greifen“, erläutert Bayerns Bauminister Christian Bernreiter. „Wir stellen daher bis 2027 insgesamt 30 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. Damit können etwa auf Militärbrachen und auf Brachen der Porzellan- oder Bleikristallindustrie Umweltverschmutzungen beseitigt werden“, so Bernreiter. Gemeinden im Raum mit besonderem Handlungsbedarf erhalten 80 Prozent Zuschuss, struktur- und finanzschwache Gemeinden sogar 90 Prozent. „Ich lade alle Gemeinden ein, diese Chance zu ergreifen und sich bis 28. Oktober 2022 um die Fördermittel zu bewerben“, sagt der Minister zum Starts des Projektaufrufs.
Zuschüsse gibt es etwa für die Freimachung bebauter oder versiegelter Flächen. Nicht nutzbare Standorte können mit dem Fördergeld für höherwertige Nachnutzungen vorbereitet werden. Auch die Renaturierung von (Teil-)Flächen ist förderfähig; ebenso Projekte, bei denen leerstehende kontaminierte Bausubstanz wieder nutzbar gemacht wird.
„Wir haben verstanden, dass europäische Förderprogramme häufig zu kompliziert sind,“ so Bernreiter. „Wir haben daher konsequent alle Spielräume genutzt, zu entbürokratisieren. Mit diesem Projektaufruf machen wir die EU-Förderung für unsere Gemeinden einfacher.“ Um den Bewerbungsaufwand für die Gemeinden zu reduzieren, wird ein zweistufiges Auswahlverfahren durchgeführt. Die Teilnahme am Projektaufruf ist mit minimalem Aufwand möglich. Vollständige Antragsunterlagen reichen nur Gemeinden ein, deren Projekt in der ersten Auswahlstufe zur Förderung empfohlen wurde. Außerdem brauchen Gemeinden künftig nicht eigens ein interkommunales Konzept zu erstellen, wenn sie von den EU-Geldern profitieren wollen. „Ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), wie es ein Großteil unserer Gemeinden bereits hat, reicht aus. Für diese Erleichterung hat sich unser Einsatz bei der EU-Kommission gelohnt!“ so der Minister.
Gemeinden, die bei ihren Projekten den Leitgedanken des Neuen Europäischen Bauhauses umsetzen, erhalten bei der Projektauswahl einen Bonus. „Wir greifen diese europäische Initiative in Bayern gerne auf,“ betont Bernreiter. „Es kann nur Gewinner geben, wenn kontaminierte Standorte ganzheitlich entwickelt werden und ästhetische Gestaltung dabei ebenso eine Rolle spielt wie breite soziale Teilhabe. Ich freue mich auf innovative Vorschläge!“
Der Projektaufruf und ein Online-Antragsformular können unter folgendem Link abgerufen werden: www.eu-staedtebaufoerderung.bayern.de
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