Bayreuth: IHK für Oberfranken fordert in einer Resolution Maßnahmen für eine schnellere Einwanderung von Fachkräften, Arbeitskräften und Azubis

IHK-Vollversammlung Resolution Fachkräfteeinwanderung Bayreuth Juli 2022
"Ohne Arbeits- und Fachkräfte wird es auf Dauer nicht möglich sein, den Bedarf zu decken, gehen doch in den kommenden Jahren die geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand", so IHK-Präsident Dr. Michael Waasner. Foto: ochsenfoto.de

IHK-Vollversammlung: Resolution zur Fachkräfteeinwanderung

Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Mittelstandsfreundliche Überarbeitung gefordert

Die Arbeits- und Fachkräftelücke in Oberfranken wird immer größer. Die Vollversammlung der IHK für Oberfranken Bayreuth fordert deshalb in einer Resolution konkrete Maßnahmen, um die Einwanderung von Fachkräften, Arbeitskräften und Auszubildenden unbürokratischer und damit schneller zu gestalten.

Im Einzugsgebiet der IHK für Oberfranken Bayreuth fehlen aktuell rund 17.000 Fachkräfte, bis 2030 wird die Lücke laut IHK-Fachkräftemonitor auf rund 54.000 steigen. Die Mitgliedsunternehmen der IHK für Oberfranken Bayreuth nutzen alle Möglichkeiten, um den Bedarf an Arbeits- und Fachkräften heute und in Zukunft zu decken.

Neben vielen weiteren Maßnahmen ist die gezielte Anwerbung von Arbeits- und Fachkräften aus dem Ausland ein wichtiges Element, den Bedarf zu decken. „Das muss aber einfach und ohne bürokratische Hemmnisse möglich sein“, mahnt IHK-Präsident Dr. Michael Waasner. „Ohne Arbeits- und Fachkräfte wird es auf Dauer nicht möglich sein, den Bedarf zu decken, gehen doch in den kommenden Jahren die geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand.“

In ihrer Resolution appelliert die Vollversammlung der IHK für Oberfranken Bayreuth an die politischen Entscheidungsträger, das am 1. März 2020 verabschiedete Fachkräfteeinwanderungsgesetz mittelstandsfreundlicher zu gestalten. Dr. Waasner: „Die gesetzlichen Regelungen müssen so geändert werden, dass eine Einwanderung von Fachkräften, Arbeitskräften und Auszubildenden effizienter, unbürokratischer und damit auch schneller erfolgen kann.“

Sechs Forderungen stellt die IHK-Vollversammlung in ihrer Resolution. Die wichtigsten Inhalte:

Weiterentwicklung zum Arbeits- und Fachkräfteeinwanderungsgesetz!

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) muss weiterentwickelt werden zum Fach- und Arbeitskräfteeinwanderungsgesetz. Arbeitskräften, die branchenrelevante Qualifikationen ohne zugehörigen Berufsabschluss besitzen, aber über entsprechende Berufskompetenzen verfügen, muss die Möglichkeit der schnellen Zuwanderung und zur Arbeitsaufnahme eröffnet werden.

Weniger strikte Sprachanforderungen und Spracherwerb unterstützen!

Das FEG fordert je nach Visum-Typ unterschiedlich ausgeprägte Deutschkenntnisse. Hier bedarf es der Angleichung und der Festschreibung eines Sprachniveaus, das den tätigkeitsbezogenen Anforderungen der Unternehmen entspricht. Der Spracherwerb muss auch nach Aufnahme der Tätigkeit in Deutschland ermöglicht und gefördert werden.

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und Kompetenzen erleichtern!

Die Vergleichbarkeit im Ausland erworbener Berufsabschlüsse ist nur selten gegeben. Bei teilweiser Gleichwertigkeit ist eine aufwendige Nachqualifizierung erforderlich, verbunden mit dem Nachweis des Sprachniveaus A2. In der Praxis werden aber kaum alle Fachbegriffe aus einer dreijährigen Berufsausbildung benötigt, sondern nur ein geringer Teil davon.

Integration erleichtern, Abwanderung vermeiden!

Für eine gelungene Integration ist der Erwerb der deutschen Sprache unerlässlich. Diese schnell und ohne große Hürden zu erwerben, ist in aller Interesse. Lokale „Kümmerer- und Patenmodelle“ sind für eine gelungene Integration sehr wichtig. So wird auch die Bleibewahrscheinlichkeit erhöht.

Integration erleichtern, Abwanderung vermeiden!

Für ausländische Schulabsolventen muss die Zuwanderung zur Ausbildung im dualen Bildungssystem, unabhängig vom schulischen Abschlussniveau des Herkunftslandes, erleichtert werden. Bei der Berufsausbildung könnte komplett auf die Vorrangprüfung verzichtet werden.

Kompetenz der Zentralen Stelle für Einwanderung von Fachkräften (ZSEF) erweitern und Bürokratie abbauen!

Die ZSEF sollte für alle Verfahren zuständig sein, nicht nur für die im beschleunigten Zuwanderungsverfahren. Ihre Kompetenzen sollten erweitert und die Verfahrensdauer generell verkürzt werden.

Die Resolution gibt es zum Nachlesen hier.