Landratsamt Lichtenfels: Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen nicht mehr zulässig
Regelungen zum Schutz der Umwelt aufgrund der Trockenheit und der Niedrigwassersituation im Landkreis Lichtenfels
Wie bereits in den Vorjahren leidet Oberfranken unter einer außergewöhnlichen Trockenheit. Das Niederschlagsdefizit führt zu sinkenden Grundwasserständen. Größere Fließgewässer weisen sehr niedrige Abflüsse auf, und kleinere Bäche beginnen bereits auszutrocknen. Aufgrund der aktuellen Wetterprognose muss mit einer weiteren Verschärfung der Situation gerechnet werden.
Das Landratsamt Lichtenfels weist darauf hin, dass in der aktuellen Situation bereits geringfügige Wasserentnahmen aus den Gewässern der Gewässerökologie schaden können. Vor allem in kleinen Gewässern ist schnell die Grenze überschritten, bei der den Lebewesen im und am Gewässer kein oder zu wenig Wasser zum Überleben bleibt und so große Schäden entstehen. Fischsterben oder ein ausgetrocknetes Bachbett können die Folge sein.
Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern im Rahmen des Gemeingebrauchs, beziehungsweise des Eigentümer- und Anliegergebrauchs, sind nur innerhalb enger Grenzen möglich. Das bedeutet, dass nur noch bei größeren Fließgewässern mit ausreichender Wasserführung eine Wasserentnahme möglich ist und auch nur mittels Handschöpfgeräten. Dabei ist zu beachten ist, dass jegliche ungenehmigten Einbauten zum Aufstauen des abfließenden Wassers widerrechtlich sind.
Dies gilt auch für Quellen, die Bäche bzw. Flüsse speisen. Detaillierte Informationen zu der Niedrigwassersituation finden Sie unter www.nid.bayern.de. Hier sind aktuelle Messwerte einzusehen und ebenso wann die Pegelstände wieder steigen. Im Landkreis Lichtenfels gibt es dabei eine Messstation für den Main: in Schwürbitz. Dort weist der Pegel derzeit einen sehr niedrigen Wasserstand aus, ebenso wie an der Messstelle in Kemmern.
Deswegen bittet das Landratsamt zum Schutz der Umwelt und Ökologie dringend um Beachtung der getroffenen Regelungen zur Wasserentnahme.
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