Handwerkskammer für Oberfranken Bayreuth: Frage nach der direkten Schuld bei der Gewerbetreuhand Oberfranken Steuerberatungsgesellschaft (GTO) eindeutig geklärt
Schuldspruch gegen Klaus R. im Prozess wegen Veruntreuungen
Handwerkskammer: Erstes Kapitel der juristischen Aufarbeitung der Vorkommnisse bei der Gewerbetreuhand Oberfranken Steuerberatungsgesellschaft mbH (GTO) abgeschlossen
Mit der Urteilsverkündung gegen Klaus R. nimmt der Strafprozess gegen den früheren leitenden Angestellten der Gewerbetreuhand Oberfranken Steuerberatungsgesellschaft mbH (GTO) das nach der erreichten Verständigung erhoffte, schnelle Ende. „Damit können wir endlich ein erstes Kapitel der juristischen Aufarbeitung der bei unserer Tochtergesellschaft vorgekommenen Unregelmäßigkeiten abschließen“, ist der Präsident der HWK für Oberfranken, Matthias Graßmann, erleichtert. Mit dem pauschalen Geständnis von Klaus R. und dem Urteil (drei Jahre und neun Monate Freiheitsentzug) sei die Frage nach der direkten Schuld eindeutig geklärt. „Diese Vorkommnisse waren die kriminelle Tat eines Mitarbeiters in einem Tochterunternehmen der Handwerkskammer, mit der das oberfränkische Handwerk nichts zu schaffen hat.“
Die Handwerkskammer hofft, dass nach Ende des Strafprozesses jetzt auch neue Bewegung in die weiteren, beim Landgericht Bayreuth anhängigen Zivilverfahren kommt. Die Handwerkskammer beziehungsweise die Gewerbetreuhand Oberfranken haben Schadensersatzforderungen gegen die beiden früheren Hauptgeschäftsführer der HWK, den vorherigen Präsidenten und den damaligen Geschäftsführer der GTO gestellt. „Ich gehe davon aus, dass die beim Strafverfahren erlangten Beweise und die weiteren gewonnenen Erkenntnisse in die Zivilverfahren einfließen werden“, ist der Hauptgeschäftsführer der HWK für Oberfranken, Reinhard Bauer, überzeugt. „Wir hoffen, dass nun schnellstmöglich neue Verhandlungstermine angesetzt werden.“
Für die Kammer ist die juristische Aufarbeitung der Vorfälle der letzte noch ausstehende Schritt, um die durch die Veruntreuungen bei der GTO ausgelösten Vorgänge final abzuschließen. „Intern haben wir die Aufklärung längst abgeschlossen und auch Rückschlüsse für die Organisation gezogen“, betont HWK-Präsident Graßmann. „Daraus wird sichtbar, dass wir als Vorstand und Geschäftsleitung der HWK derartige Machenschaften strikt ablehnen.“ Das Handwerk werde allerdings erst dann richtig zur Ruhe kommen, wenn alle Verantwortlichkeiten auch gerichtlich geklärt seien. „Der Strafprozess gegen Klaus R. war da der erste Schritt, dem jetzt hoffentlich hinsichtlich der Zivilprozesse zügig die nächsten folgen werden.“
* Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.
Neueste Kommentare