Bamberger Stadtrat beschließt, fristwahrende Rechtsmittel gegen Verwaltungsgerichts-Urteil einzulegen
VG-Urteil zur Fraktionsgründung: Überprüfung der Begründung läuft
Der Stadtrat Bamberg beschließt dazu, jetzt fristwahrende Rechtsmittel einzulegen, um genau analysieren zu können
In der Vollsitzung am Mittwoch hat sich der Stadtrat Bamberg mit dem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth (VG) zur Bildung der Fraktionen nach der Kommunalwahl 2020 beschäftigt. Die Richter waren in dem Verfahren zu der Erkenntnis gekommen, dass die Fraktionsgründungen teilweise nicht ausschusswirksam sind und der AfD in den acht 12er-Senaten des Stadtrats jeweils ein Sitz zuzuerkennen ist. Die Verwaltung prüft bereits die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels. Um dies weiterhin zu ermöglichen, hat der Stadtrat den Auftrag erteilt, fristwahrend das Rechtsmittel einzulegen.
Die Gründe für dieses Vorgehen hat die Verwaltung genannt: „Es ist klar, dass aus der möglichen Rechtskraft des Urteils des VG Bayreuth für die Stadt Bamberg Auswirkungen folgen. Aufgrund der Tragweite des Urteilsspruches erscheint es der Verwaltung daher geboten, die Entscheidung an der obergerichtlichen Rechtsprechung und insbesondere den jüngeren Beschlüssen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus 2020 eingehend zu bewerten und einer intensiven Prüfung im Hinblick auf die in der Verwaltungsgerichtsordnung niedergelegten Berufungszulassungsgründe zu unterziehen. Die Prüfung wurde bereits begonnen, ist aber noch nicht abgeschlossen. Eine vollumfassende und die Gesamtumstände würdigende Risikoabschätzung durch die Verwaltung kann daher noch nicht vorgelegt werden.“
Die Verwaltung empfiehlt deshalb, zur Fristwahrung bis zum 7. Juli Rechtsmittel einzulegen, um abschließend beurteilen zu können, ob mit Aussicht auf Erfolg das Rechtsmittelverfahren durchgeführt werden soll. „Es wäre unklug, hier vorschnell vorzugehen. Alle Aspekte und Konsequenzen müssen genau analysiert werden“, betont auch Oberbürgermeister Andreas Starke. Die Begründung des Antrags ist bis spätestens 8. August abzugeben.
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