Landkreis ERH: Neue Entsorgungsmöglichkeiten ab Juli 2022 – Supermärkte nehmen künftig Elektroaltgeräte an

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Neues Gesetz ab Juli 2022 für Elektroschrott. Foto: Lkr ERH Wagner

Wer sein altes Smartphone, den defekten Toaster oder den ausgedienten Rasierapparat entsorgen möchte, kann dies künftig in vielen Supermärkten tun. Die kommunale Abfallwirtschaft des Landratsamtes weist auf das geänderte Elektro- und Elektronikgesetz hin, welches ab 1. Juli 2022 verbesserte Abgabemöglichkeiten von Elektroaltgeräten vorsieht. Wesentliche Änderung ist, dass auch viele Supermärkte und Discounter gesetzlich verpflichtet sind, Elektroaltgeräte unter zwei Voraussetzungen zurückzunehmen: Eine Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmeter sowie Verkauf von Elektrogeräten mehrmals oder dauerhaft im Jahr.

Zwei mögliche Rücknahme-Varianten

Bei der Rücknahme gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder nimmt der Händler bei Kauf eines neuen Elektrogerätes das in Art und Funktion vergleichbare Elektroaltgerät an. Dieses muss er am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurücknehmen, beispielsweise in Sammelstationen in der Nähe des Kassenbereiches oder durch die persönliche Abgabe beim Personal. Alternativ kann der Vertreiber auch sämtliche Elektrokleingeräte ohne Kauf im Geschäft oder in unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurücknehmen. Die Geräte dürfen allerdings in der Abmessung nicht größer als 25 Zentimeter sein. Bei dieser Variante besteht keine Kaufpflicht.

Selbstverständlich nehmen die Wertstoffhöfe Elektrogeräte auch weiterhin kostenfrei an. Tipps und Infos zum Sortieren, Trennen, Sammeln und Recyceln von Wertstoffen gibt es zudem bei der kommunalen Abfallwirtschaft unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/abfall-tipps-und-infos/