Stadt Kulmbach erinnert an Steuertermin für Grundabgaben zum 1. Juli

Für die Abgabenschuldner, die einen Antrag nach § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz (Zahlung des Jahresbetrages in einer Summe) gestellt haben, erinnert die Stadt Kulmbach an die Zahlung der Grundabgaben (Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren) für das Jahr 2022 zum 01.07.2022.

Gleichzeitig bittet die Stadt um Beachtung des Termins, da keine weitere Erinnerung mehr erfolgt.

Soweit keine Teilnahme am Lastschriftverfahren besteht, sind die Zahlungen unter Angabe der Kundenreferenznummer bzw. der Finanzadresse (FAD) an die nachstehenden Bankverbindungen zu leisten:

Sparkasse Kulmbach-Kronach
IBAN      DE84771500000000100073

VR Bank Oberfranken Mitte eG
IBAN      DE91771900000000000892

In diesem Zusammenhang weist die Stadt Kulmbach auf die Vorteile des Lastschriftverfahrens hin. Dabei ist für den Zahlungspflichtigen weder eine Terminüberwachung, noch die Verwendung von Überweisungsträgern erforderlich. Säumniszuschläge und Mahngebühren können dadurch vermieden werden.

Für Fragen steht die Stadtkasse Kulmbach unter Tel. 09221/940-299 bzw. E-Mail stadtkasse@stadt-kulmbach.de zur Verfügung.