Coburger MdB Johannes Wagner zur Streichung §219a: „Ärzte dürfen endlich informieren“

Johannes Wagner © Grüne im Bundestag / S. Kaminski
Johannes Wagner © Grüne im Bundestag / S. Kaminski

Zur Streichung des Paragrafen 219a (TOP 7 der 45. Bundestagssitzung, Freitag 24.6.2022 9:00 Uhr) kommentiert Johannes Wagner, Arzt und Mitglied des Gesundheitsausschusses:

„Wir Ärztinnen und Ärzte dürfen nun endlich informieren, ohne uns strafbar zu machen. Wenn zukünftige Medizinstudierende an den §219a zurück denken, werden sie sicher bloß mit dem Kopf schütteln. Als Arzt ist es doch meine Aufgabe und Pflicht, stets umfänglich Aufklärung zu leisten. Mit der Streichung des §219a können sich Patientinnen nun wieder darauf verlassen, dass sie über Eingriff, Risiken und mögliche Komplikationen von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt informiert werden.

Der Zugang zu Informationen für ungewollt Schwangere, die fundierte fachliche Informationen suchen, wird nun also deutlich verbessert. Die Streichung des 219a ist ein wichtiger Schritt für ein selbstbestimmtes Leben von Frauen. Wir Grüne haben uns dafür seit Jahren vehement eingesetzt.

Auch wird die Koalition noch in diesem Jahr die Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin einsetzen, um insbesondere auch die Möglichkeit zu prüfen, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln.“