Landratsamt Forchheim informiert: Heizkostenzuschuss 2022 jetzt beantragen

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Landratsamt Forchheim: Das neue Heizkostenzuschussgesetz wurde im Juni 2022 wirksam. Es besagt, dass Empfänger von Wohngeld, BAföG (die nicht im Haushalt der Eltern wohnen) / AFBG (die einen monatlichen Unterhaltsbeitrag bekommen haben) / oder Ausbildungsgeld nach dem SGB einen einmaligen Heizkostenzuschuss erhalten. Eine der genannten Sozialleistungen muss im Zeitraum vom 01.10.2021 bis 31.03.22 für mindestens einen Monat bezogen worden sein. Der Heizkostenzuschuss für Wohngeldbezieher beträgt 270 € für Alleinlebende, 350 € für Zwei-Personen-Haushalte und pro weiterem zu berücksichtigenden Haushaltsmitglied weitere 70 €. Anspruchsberechtigte Auszubildende und Studierende erhalten 230 €.

Ablauf

Wer den Zuschuss als Wohngeld-Empfänger erhält, kann den Zuschuss nicht noch einmal als BAföG oder AFBG-Berechtigter erhalten. Das Landratsamt Forchheim wird für die Wohngeldempfänger voraussichtlich im Lauf des Monats Juli 2022 den Heizkostenzuschuss von Amts wegen gewähren. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Die BAföG- und AFBG-Berechtigten werden automatisch ermittelt, ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Die Auszahlung wird voraussichtlich erstmals zum Monat 09/2022 erfolgen.

Weitere Informationen erhalten Sie z.B. auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/2022_heizkostenzuschuss.html)

Gesetzestext:
Bundesgesetzblatt (https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=%2F%2F%2A%5B%40attr_id=%27bgbl122s0698.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl122s0698.pdf%27%5D__1655878487001)