Küps-Johannisthal: BN hofft auf Signal für die Mobilitätswende – „Lerchenhoftrasse von Kronach nach Lichtenfels vor Gericht“
Der Freistaat Bayern plant weiterhin den Neubau der Lerchenhoftrasse (B303) und den vierspurigen Aus- und Neubau der B173 bei Küps-Johannisthal. Der BUND Naturschutz stemmt sich seit vielen Jahren gegen das Projekt, es ist landschaftsverbrauchend und klimaschädlich und beeinträchtigt den Hochwasserraum der Rodach. BN und BI haben vor Jahren Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss eingereicht. Am 21.06.2022 wird dazu die Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof in München stattfinden.
Seit den 1980er Jahren kämpft der BUND Naturschutz zusammen mit der örtlichen Bürgerinitiative aus Johannisthal gegen den Neubau der sogenannten „Lerchenhoftrasse“ und gegen den autobahnähnlichen Neubau der B 173 von Kronach nach Lichtenfels.
„Angesichts der zurückgehenden Bevölkerungszahlen in der Region und des abnehmenden KFZ-Verkehrs halten wir den vierspurigen Ausbau der B 173 zwischen Lichtenfels und Kronach und den Bau der Lerchenhoftrasse an der B 303 für verfehlt. Er wäre in Zeiten der Klimakrise das völlig falsche Signal. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München könnte nächste Woche ein positives Signal Richtung Mobilitätswende senden. Darauf hoffen wir“, so Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BN
„Die dreispurig geplante Lerchenhoftrasse im Zuge der B 303, die von Westen her an die B 173 bei Johannisthal anbinden soll, ist völlig unnötig, weil es mit der bestehenden Staatsstraße zwischen Beikheim und dem Anschluss nördlich Johannisthal bereits eine Straße gibt, die umweltverträglich ausgebaut werden könnte. Auch die B 173 bei Johannisthal wäre mit zwei Spuren und eventuellen Überhol-Abschnitten im 2+1-Querschnitt völlig ausreichend dimensioniert“, so Christine Neubauer, Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Kronach.
Ingeborg Seidel, Sprecherin der Bürgerinitiative Johannisthal, ergänzt: „Der geplante riesige Knoten zwischen B 173 und B 303 soll im Hochwasserbereich des Rodachtals gebaut worden. Den Johannisthalern und den Bewohnern von Au bei Küps drohen damit Verschärfungen des Hochwassers. Es ist schon heute schlimm genug. Die Rodach darf nicht weiter verbaut werden. Mit den enormen Brückenbauwerken und der Autobahn wären wir in Johannisthal auch noch völlig umzingelt.“
Der BUND Naturschutz hat sich seit den 1990er Jahren immer wieder engagiert in die Planungsverfahren eingebracht und umwelt- und naturfreundlichere Alternativvorschläge vorgetragen. Im Raumordnungsverfahren war die Lerchenhoftrasse zu Recht verworfen und der Ausbau der Staatsstraße Beikheim-Johannisthal favorisiert worden. Das hat man dann bei der Regierung von Oberfranken einfach ohne öffentliche Debatte über den Haufen geworfen.
„Würde man bei Johannisthal überdimensioniert ausbauen, würde das in Küps, bei Zettlitz und an den Gaabsweihern bei Lichtenfels ebenfalls zur Planungsvorgabe werden. Der damit verbundene Flächenfraß und die Zerstörung europäisch geschützter Gebiete wären dann vorprogrammiert. Dem wollen wir einen Riegel vorschieben, wie wir das erfolgreich auch schon bei der damals geplanten Umfahrung von Trieb und Hochstadt durch das Vogelschutzgebiet Naßanger gemacht haben“, so Anton Reinhardt, 1. Vorsitzender der benachbarten Kreisgruppe Lichtenfels.
Die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss konzentriert sich auf folgende Tatbestände:
Nichtdurchführung eines Raumordnungsverfahrens als Verstoß gegen das Raumordnungsgesetz und unterlassene Linienbestimmung nach Fernstraßengesetz als zwingende Rechtsvorschriften.
Verstoß gegen das bindende Ziel des Landesentwicklungsprogramms zur Beachtung eines umweltverträglichen und ressourcenschonenden Baues, weil nicht die umweltverträglichste Variante (der Bestandsaubau der Staatsstraße), sondern die im Variantenvergleich an 4. Stelle stehende Lerchenhoftrasse gewählt wurde.
Verstoß gegen das Wasserhaushaltsgesetz wegen des geplanten Baues des Knotens im teilweise festgesetzten und teilweise vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet der Rodach ohne gebotene Abwägung bei Vorhandensein geeigneter Alternativen.
Keine ordentliche Beteiligung des anerkannten Naturschutzverbandes BUND Naturschutz nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz.
Fehlerhafte Abwägungen landesplanerischer Belange wie Sicherung der unverbauten Flussaue der Rodach, der weiter nach Süden anschließenden Ausbauvarianten, des möglichen Kreisverkehrs nördlich Johannisthal, der Wirtschaftlichkeit bei der Trassenwahl, einer Altlastenfläche (ehem. Teerwerk), der Kesselwirkung für Johannisthal und Lärmschutzbelange.
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