Lichtenfelser Mdb Emmi Zeulner: „Wasserkraft muss auch in Zukunft Bestand haben“

MdB Emmi Zeulner
MdB Emmi Zeulner. Foto: Hendrik Steffens

„Osterpaket der Ampel-Regierung vernachlässigt traditionelle, nachhaltige Energiegewinnung“

„Wasserkraftwerke in Bayern haben Tradition, die es zu bewahren gilt. Allein im Landkreis Kulmbach gibt es ca. 80 kleine Wasserkraftanlagen – und sie erzeugen Strom – erneuerbare Energie. Gerade in der jetzigen Zeit ist davon jede Stunde wichtig“, so die Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner für den Bundeswahlkreis Kulmbach, Lichtenfels und Bamberg-Land.

Doch nach Plänen der Ampel-Regierung sollen Wasserkraftanlagen nicht mehr unterstützt werden. „Wir als CSU im Bundestag setzen uns deshalb dafür ein, dass die Wasserkraft auch in Zukunft Bestand hat und wollen mehr Wasserkraft nutzen anstatt billigend in Kauf zu nehmen, dass Wasserkraft zurückgebaut wird“, so die Abgeordnete Zeulner.

Jürgen Oberhauser, Hartmut Kolb, MdB Emmi Zeulner, Reinhard Moosdorf, Roland Groh

Jürgen Oberhauser, Hartmut Kolb, MdB Emmi Zeulner, Reinhard Moosdorf, Roland Groh

Denn Fakt sei: Beispielsweise die Anlage in Schlömen im Landkreis Kulmbach produziere Strom, um rund 220 Menschen für ein Jahr versorgen zu können. Zudem sind WasserkraftAnlagen grundlastfähig.

„Ich danke Jürgen Oberhauser für die Führung durch seine Anlage sowie den Vertretern der Wasserkraftwerke aus den Landkreisen Kulmbach und Lichtenfels für den Austausch. Danke, dass es so engagierte Menschen in meiner Heimat gibt“, so Zeulner abschließend.

Forderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

  • Einen Stopp der Diskriminierung der Wasserkraft gegenüber den anderen erneuerbaren Energien; es darf nicht in Erneuerbare 1. und 2. Klasse unterschieden werden,
  • die weitere Förderung der „kleinen Wasserkraft“ bis zu einer Leistung 500 kW,
  • dass auch die Wasserkraft, wie die anderen Erneuerbaren Energien, im „überragenden öffentlichen Interesse“ steht,
  • die Rückgängigmachung der Verknüpfung von Förderrecht (EEG) und Fachrecht (Wasserhaushaltsgesetz) sowie
  • die Sicherung des Anlagenbestandes und die Hebung weiterer Potentiale bei der Wasserkraft durch Modernisierung und ökologisch verträglichen Ausbau bestehender Anlagen.