Streit um Zeltplatz Kormershof landete vor Gericht

Inhaber Hartmut Meier-Lang bei der Feuerstelle seines Zeltplatzes. (Foto: Thomas Weichert)
Inhaber Hartmut Meier-Lang bei der Feuerstelle seines Zeltplatzes. (Foto: Thomas Weichert)

Es liest sich wie eine unendliche Geschichte, die seit 18 Jahren andauert und die nun ihre Fortsetzung beim Verwaltungsgericht Bayreuth fand. Aber beendet ist sie noch nicht, da die Kläger ihre Klage gegen die Ablehnung ihres Bauantrags auf Betriebserweiterung zwar auf Anraten des Vorsitzenden Richters Ernst König zurücknahmen, dieser aber den Ball wieder zum Marktgemeinderat Gößweinstein zurückspielte. Die Rede ist vom kleinen Zeltplatz „Kormershof“ im Gößweinsteiner Ortsteil Allersdorf, den die Eheleute Ingrid Lang und Hartmut Meier-Lang mit viel Herzblut betrieben hatten und der seit heuer geschlossen ist.

Gegenstand der Verhandlung war die Klage gegen die Versagung des Marktes Gößweinstein zur Erweiterung des Zeltplatzes um die doppelte Größe. Die Klage richtete sich, wie üblich in solchen Fällen, gegen den Freistaat Bayern, der von Regierungsrätin Lisa Köse-Andre vom Landratsamt Forchheim vertreten wurde. Beigeladen war der Markt Gößweinstein, von dem aber kein Vertreter erschien.

2004 wurde den Inhabern des Kormershofs ein kleiner Zeltplatz hinter ihrem Anwesen mit zehn Zeltplatzstellen und ebenso vielen PKW-Stellplätzen genehmigt sowie die Errichtung sanitärer Anlagen, eines Aufenthaltsraums und einer Feuerstelle. Weil immer mehr Gästeanfragen kamen, beantragten die Zeltplatzbetreiber dann 2010 die Erweiterung ihres Zeltplatzes auf insgesamt 25 Zelt- und Kfz-Stellplätze, die als landwirtschaftliche Flächen im Flächennutzungsplan ausgewiesen waren. Nur der bisherige Zeltplatz war im Plan auch als solcher dargestellt. Der Marktgemeinderat erteilte damals das gemeindliche Einvernehmen zur Zeltplatzerweiterung nicht. Die Räte sahen dies damals im Widerspruch zum Flächennutzungsplan und fürchteten immissions- und naturschutzrechtliche Probleme. Im Dorf hatte sich inzwischen auch Widerstand gegen eine Zeltplatzerweiterung breit gemacht. Nicht privilegierte Vorhaben, und um ein solches handelt es sich bei einem Zeltplatz auf landwirtschaftlicher Fläche, sind nur dann zulässig, wenn keine öffentlichen Belange beeinträchtigt seien, argumentierte der Markt. Gegen die endgültige Ablehnung der Gemeinde zur Zeltplatzerweiterung hat der Anwalt der Zeltplatzbetreiber letztes Jahr Klage eingereicht. Mit dem Ziel, dass das Landratsamt Forchheim verpflichtet wird, die beantragte Baugenehmigung zu erteilen.

Insbesondere sind die Kläger der Ansicht, dass der Freistaat – und somit das Landratsamt – zu Unrecht begründet haben, dass das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht. Dies dürfe nach Ansicht von Anwalt Volker Hampel nicht zur Ablehnung des Bauantrags führen, da es sich lediglich um eine angemessene gewerbliche Betriebserweiterung handle. Richter König folgte dieser Argumentation nur teilweise. Es gäbe im Baurecht zwar eine Teilprivilegierung, wenn es sich um eine angemessene Erweiterung handle. „Warum muss es in dieser Größenordnung betrieben werden“, wollte der Richter vom Kläger wissen. „Ich muss ja von meiner Hände Arbeit leben können“, so Maier-Lang. Und den Hof erhalten. Mit nur zehn Plätzen könne man dies nicht. „Wir tun auch sehr viel für Gößweinstein, denn wir bezahlen auch Kurtaxe und Fremdenverkehrsbeiträge“, ergänzte er. „Irgendwo klemmt es doch, gibt es Störungen der Nachbarschaft“, wollte der Richter wissen. Seit einigen Jahren gibt es Streit mit einem neuem Nachbarn, der den Zeltplatz sogar mit einer Drohne überwacht. Zahlreiche Bußgeldbescheide wegen Verstoßes gegen Auflagen hatten die Betreiber schon erhalten, die inzwischen alle eingestellt wurden. „Es versteht doch niemand, dass ein Gast nicht in seinem VW-Bus schlafen darf, sondern im Zelt daneben“, so Ingrid Lang. Da müsse sich auch bei solchen Vorschriften etwas ändern. Für Richter König komme man da in einen Bereich, den man juristisch nicht lösen könne. Dies könne nur der Träger der Planungshoheit und das ist der Marktgemeinderat Gößweinstein. Für eine Maximallösung, wie von den Klägern angestrebt, hat das Landratsamt die besseren Karten. Deshalb riet der Richter, die Klage zurückzunehmen, um dann zu versuchen, sich mit dem Gemeinderat auf eine Zwischenlösung zu verständigen. Anstatt der beantragten 15 neuen Plätze wären die Betreiber auch mit acht einverstanden. „Aber nicht, dass dann der Nachbar klagt, wenn eine Baugenehmigung erteilt wird und wir sitzen wieder hier“, mahnte der Richter und betonte, dass ja vieles für diesen Zeltplatzstandort spreche. Die Vertreterin des Landratsamts versicherte dem Neuen Wiesentboten, dass seitens des Markts Gößweinstein Gesprächsbereitschaft vorhanden sei. So wird der Zeltplatz weiterhin die Marktgemeinderäte beschäftigen.