Maskenpflicht in den Bayreuther Rathäusern aufgehoben
Die Maskenpflicht für Besucher/innen des Neuen Rathauses, des Rathaus II und der Schlossgalerie, die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführt wurde, wird ab sofort aufgehoben. Dies gilt auch für die in anderen Gebäuden befindlichen Dienststellen der Stadtverwaltung, wie zum Beispiel das Stadtgartenamt, das Kultur- oder das Sportamt. Persönliche Vorsprachen und eine Sachbearbeitung sind aber weiterhin nur auf der Grundlage eines zuvor vereinbarten Termins möglich.
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