ZBFS Bayreuth zum Sehbehindertentag 2022
Bayerisches Blindengeld
Leistungen an Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen in Bayern
Am 06. Juni 2022 ist Tag der Sehbehinderten. Der im Jahre 1992 vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) ins Leben gerufene bundesweite Aktionstag soll die Situation von Menschen mit Sehbehinderung in den Blick der Öffentlichkeit bringen sowie für die Belange von Menschen mit Sehbeeinträchtigungen sensibilisieren. Jährlich steht ein anderes Thema aus dem Bereich „Sehbehinderung“ im Fokus, zu dem Informationsveranstaltungen, Mitmachangebote und Broschüren entwickelt werden. Anlässlich des diesjährigen Sehbehindertentages findet vom 1. bis zum 30. Juni 2022 der bundesweite Aktionsmonat „Sehbehindertensonntag“ in Kooperation mit kirchlichen Institutionen statt.
„Der Freistaat Bayern trägt mit dem Blindengeld der besonderen Situation seiner blinden Mitbürgerinnen und Mitbürger Rechnung“, so Dr. Norbert Kollmer, Präsident der Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Das ZBFS gewährt blinden Menschen mit Wohnsitz in Bayern zum Ausgleich blindheitsbedingter Mehraufwendungen ein Blindengeld in Höhe von derzeit 651 € pro Monat. Nach aktuellem Stand beziehen mehr als 14.800 Menschen in Bayern diese Leistung.
Ab 01. Juli dieses Jahres erhöht sich der aktuelle Betrag auf 685 € pro Monat.
„Vom Schicksal besonders schwer getroffen sind Menschen, die zusätzlich taub sind. Taubblinde Menschen sind in besonderer Weise auf zusätzliche Assistenzleistungen oder spezielle Hilfsmittel angewiesen“, so Dr. Kollmer weiter. „Dieser außergewöhnlichen Lebenssituation wird durch ein doppeltes Blindengeld Rechnung getragen.“ Aktuell erhalten in Bayern 377 Menschen Taubblindengeld.
Seit dem 1. Januar 2018 gibt es in Bayern auch finanzielle Hilfe für hochgradig sehbehinderte und taubsehbehinderte Menschen. Sehbehinderte Menschen können 195,30 Euro (205,50 € ab 01. Juli 2022), taubsehbehinderte Menschen 390,60 € (411 € ab 01. Juli 2022) pro Monat als Unterstützungsleistung vom ZBFS erhalten. Bisher wurde 3270 Personen ein Blindengeld für hochgradig sehbehinderte oder taubsehbehinderte Menschen bewilligt.
Im vergangenen Jahr 2021 zahlte das ZBFS insgesamt rund 86,6 Millionen Euro Leistungen nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG) an Berechtigte aus.
Mehr Informationen zur bundesweiten Aktion „Sehbehindertensonntag“ finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V.
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