Landratsamt Bayreuth informiert zur Umtauschfrist alter Papierführerscheine

Es war bereits bundesweit ein großes Thema, dass die deutschen Papierführerscheine nach und nach ihre Gültigkeit verlieren und umgetauscht werden müssen. Der Tausch verläuft schrittweise, gestaffelt nach Jahrgängen, um einen massenhaften Ansturm bei den Behörden zu verhindern und lange Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden. Dabei ist zu beachten: Wer die Frist für den Umtausch verstreichen lässt und weiter mit seinem alten Führerschein fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld.

Die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern hat die Frist für den Umtausch alter Führerscheine nun wegen der Corona-Pandemie verlängert. Führerscheininhaber aus den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 hätten ursprünglich nur noch bis 19. Januar 2022 Zeit gehabt, ihr Papierdokument gegen eine Plastikkarte austauschen zu lassen. Diese Frist wurde um ein halbes Jahr bis zum 19. Juli 2022 verlängert.

Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Bayreuth appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, den Umtausch – sofern noch nicht geschehen – baldmöglichst vorzunehmen und nicht bis kurz vor dem Stichtag zu warten, da dann nicht mehr gewährleistet werden kann, dass rechtzeitig ein neuer Kartenführerschein vorliegt. Gerade im Fall eines Auslandsurlaubs müssen die Jahrgänge 1953 bis 1958 einen neuen befristeten Kartenführerschein bei Kontrollen vorweisen, um Probleme und Bußgelder im Ausland zu vermeiden.

Auch die nächsten Geburtsjahrgänge (1959 bis 1964) werden dringend gebeten, den Umtausch ihres Papierführerscheines rechtzeitig vorzunehmen, dessen Frist am 19. Januar 2023 abläuft. Eine erneute Fristverlängerung wird es nicht mehr geben. Ein Warten bis zum Fristende gewährleistet aufgrund der zu bewältigenden Menge nicht mehr die fristgerechte Ausstellung eines Kartenführerscheines. Wer vor dem Jahr 1953 geboren ist und noch einen Papierführerschein hat, hat unterdessen noch Zeit bis zum 19. Januar 2033.

Wichtiger Hinweis: Eine Vorsprache im Landratsamt ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich (Tel. 0921/728-510). Somit werden auch lange Wartezeiten vermieden.

Mitzubringen ist ein Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 mm) und der aktuelle Führerschein. Wurde der alte (rosa oder graue) Führerschein nicht vom Landratsamt Bayreuth ausgestellt, dann wird außerdem eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat, benötigt. Diese lässt sich bei der Ausstellungsbörde per Post, telefonisch oder häufig auch online beantragen und wird dann zugeschickt. Beim Umtausch in einen Kartenführerschein muss eine Gebühr in Höhe von 25,30 Euro erhoben werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag über die Landkreis-Homepage unter https://www.landkreis-bayreuth.de/buerger-service/online-dienste-und-formulare/ online zu beantragen. Es ist aber dann dringend erforderlich, dass der ausgedruckte Antrag zusammen mit dem Unterschriftenblatt mit Original-Foto und dem Originalführerschein an das Landratsamt Bayreuth übersandt wird, damit eine Bearbeitung erfolgen kann. Der Führerschein wird dann wieder zeitnah mit einer Rechnung zurückgesandt.

Der Kartenführerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin erstellt. Auf Wunsch kann dieser gegen eine zusätzliche Gebühr (4,90 €) direkt und bequem nach Hause geschickt werden. Somit wäre auch ein kontaktloser Umtausch ohne Vorsprache im Amt möglich.