Gemeinsames Gedenken von Stadt Bamberg und Oberlandesgericht Bamberg an Geheimrat Dr. Lorenz Krapp zu seinem 75. Todestag
Anlässlich des 75. Todestags von Geheimrat Dr. Lorenz Krapp legten der Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg Lothar Schmitt und der Oberbürgermeister der Stadt Bamberg Andreas Starke gemeinsam Kränze am Grab von Geheimrat Dr. Krapp im Hauptfriedhof nieder. In kurzen Ansprachen würdigten Präsident Schmitt und Oberbürgermeister Starke die Verdienste von Geheimrat Dr. Krapp. Durch den Oberbürgermeister wurde ergänzt, Geheimrat Dr. Lorenz Krapp sei aufgrund seiner besonderen Leistungen auch in den „Bamberger Friedhofsweg“, auf dem die Gräber von Persönlichkeiten auf dem Hauptfriedhof der Öffentlichkeit nahe gebracht werden, integriert worden. Zudem habe der Stadtrat beschlossen, eine Straße im Baugebiet „Bamberg Ost“ nach Dr. Krapp zu benennen. An der Kranzniederlegung nahmen auch der Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz Ministerialdirektor Prof.
Dr. Frank Arloth, Generalstaatsanwalt Wolfgang Gründler und Angehörige der Familie von Dr. Lorenz Krapp teil. Vor der Kranzniederlegung hatte im Beisein zahlreicher hochrangiger Ehrengäste im Gebäude des Oberlandesgerichts eine Gedenkveranstaltung für Geheimrat Dr. Krapp stattgefunden, bei der der frühere Präsident des Oberlandesgerichts Prof. Dr. Boettcher die Festansprache hielt.
Dr. Lorenz Krapp, der 1931 zum Präsident des Landgerichts Bamberg ernannt worden war, wurde nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im August 1933 in den Ruhestand gedrängt. Nach Beendigung des Zweiten Weltkriegs wurde Dr. Lorenz Krapp durch die US- Militärbehörden im Dezember 1945 zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg ernannt. Im Jahr 1946 war er Mitglied der Verfassungsgebenden Landesversammlung und Vorsitzender des Verfassungsausschusses. Die Präambel der Bayerischen Verfassung geht maßgeblich auf ihn zurück. 1947 wurde er schließlich zum Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs auserkoren, konnte dieses Amt jedoch vor seinem Tod nicht mehr antreten.
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