Der neue Jagdbeirat des Landkreises Wunsiedel hat sich konstituiert
Ansprechpartner bis 2027 stehen fest
Als untere Jagdbehörde betreut das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge die zahlreichen Jagdgenossenschaften und deren Gemeinschaftsjagdreviere, aber auch einige Staats- und Eigenjagdreviere sowie die Verwaltungsjagden im Landkreis. Im Zuge dieser Zusammenarbeit ist das Team des Landratsamtes beispielsweise für die turnusmäßigen Reh- und Rotwildabschussplanungen verantwortlich, sie berät die Jagdgenossenschaften sowie potentielle Pächter bei vielen Fragen zur Jagd und wirkt bei der Erstellung überörtlicher Jagdstatistiken mit. Darüber hinaus erteilt oder verlängert die untere Jagdbehörde auch die Jagd- und Falknerjagdscheine.
Bei der Arbeit sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch mit dem sogenannten Jagdbeirat eng verzahnt. Das Gremium besteht aus Vertretern verschiedener Interessensverbände, erteilt sein Einvernehmen zur Abschussplanung und ist in einer Vielzahl von jagdlichen Genehmigungen (Ausnahmen usw.) zu beteiligen. Auch muss er bei der Neubestellung des Jagdbeirates gehört werden.
Der Jagdbeirat hat sich nun für seine nächste Amtsperiode (2022 bis 2027) personell neu aufgestellt. Im Rahmen der konstituierenden Sitzung wurde dabei der bisherige Kreisjagdberater Horst Clericus aus seinem Amt verabschiedet. Als neuer Kreisjagberater wurde Winfried Pfahler bestellt. Als neuer Stellvertreter wurde Klaus Schmidt bestellt. Im Rahmen der Sitzung wurde zudem Albrecht Schläger für seine langjährige Mitgliedschaft im Jagdbeirat geehrt und erhielt ein Präsent des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge.
Im Rahmen der Jagdbeiratssitzung wurde auch über die Rehwildabschussplanung 2022/23 bis 24/25 entschieden und der Rotwildabschussplan für das Jagdjahr 2022/2023 behandelt. Der Rehwildabschussplan in den Hegegemeinschaften Arzberg, Marktredwitz und Wunsiedel wurden die bisherigen Abschusspläne beibehalten. In den Hegegemeinschaften Kirchenlamitz und Selb musste der Abschuss erhöht werden. Grundlage hierfür bildet das Gutachten des Amtes für Ernährung Landwirtschaft und Forsten zur Waldverjüngung. Darin wurde die natürliche Verjüngung des Waldes analysiert und Empfehlungen für die Anpassung der Abschussplanung abgegeben. Der Abschuss für Rotwild wurde auf 488 Stück für die Gesamte Hegegemeinschaft festgesetzt. Diese Umfasst neben Teilen des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge auch einen Teil der Landkreise Bayreuth, Hof und Tirschenreuth.
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