Bayreuth/Hof: Hoffnung auf schnelles Ende des Strafprozesses
Dritter Verhandlungstag im Strafprozess gegen den früheren GTO-Mitarbeiter Klaus R. endet mit einer grundlegenden Verständigung
Am dritten Verhandlungstag im Strafprozess gegen den früheren GTO-Mitarbeiter Klaus R. haben sich das Gericht, die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte grundlegend auf eine Verständigung vereinbart. Damit einher geht die Erwartung, dass Klaus R. über die ihm zur Last gelegten Untreuehandlungen pauschal ein Geständnis ablegt. Für die Handwerkskammer, die den Prozess verfolgt, verknüpft sich damit die Hoffnung, dass der Strafprozess zügig abgeschlossen wird und dann Fortschritte bei den beim Landgericht Bayreuth anhängigen Zivilprozessen erzielt werden können.
„Wir sind sehr froh, dass sich ein schnelleres Ende des Strafprozesses andeutet“, zeigen sich der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Oberfranken, Reinhard Bauer, und der Präsident der HWK, Matthias Graßmann, erleichtert. Ursprünglich waren für 2022 weitere Verhandlungstermine bis Ende Oktober vorgesehen. „Ein mögliches Urteil in der Strafsache wird ein Signal in die Handwerkerschaft sein.“ Klaus R. muss nach der erreichten Verständigung mit einer Freiheitsstrafe von rund dreieinhalb bis etwas mehr als vier Jahren rechnen.
Neben einer Beschleunigung der noch ausstehenden Zivilverfahren hofft die HWK auch, dass die im Strafprozess gewonnenen Erkenntnisse bezüglich der Verantwortlichkeiten auch in die weiteren Prozesse einfließen.
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