Bayreuth: Änderung Hausrecht durch Oberbürgermeister Thomas Ebersberger ab 20.05.2022
Oberbürgermeister Thomas Ebersberger hat folgende Anordnungen zur Änderungen des Hausrechts und die Anpassungen in der Ausübung der
Sitzungsordnung in Gremien ab dem 20.05.2022 getroffen.
Es gilt für ALLE AN DEN SITZUNGEN TEILNEHMENDEN (STRM, Verwaltungsmitarbeiter, Besucher, Presse, andere Externe):
· Maskenpflicht (FFP2) ab dem Betreten des Gebäudes
· Maskenpflicht (FFP2) während der Sitzungen, wenn der
Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
· Keine Kontaktnachverfolgung.
· Die festgelegte Sitzordnung ist einzuhalten und wird
dokumentiert.
· Der Mindestabstand von 1,5 m zu allen Seiten ist im
Besucherbereich unbedingt einzuhalten.
· Die Möglichkeit zur Handdesinfektion ist im Eingangsbereich
des Sitzungssaals/des Atriums und in den Sanitärräumen gegeben.
· Das Mobiliar ist desinfiziert.
· Es kommen Instrumente zur Überwachung einer ausreichenden
Lüftung (CO2-Ampeln) zum Einsatz. Die Messwerte werden im Gerät
aufgezeichnet.
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