Sachstand zum Steinbruch Gräfenberg
Verfahrensrechtliche Prüfung erst, wenn vollständige, geänderte Antragsunterlagen vorliegen
Die Fa. Bärnreuther + Deuerlein hatte zunächst im November 2018 für ihren Kalksteinbruch in Gräfenberg die Genehmigung einer wesentlichen Änderung der Standortkategorie bis Z 1.2 beantragt. Die Antragstellerin hat dann im März 2022 gegenüber dem Landratsamt Forchheim erklärt, dass Material nur noch bis einschließlich der Zuordnungswerte Z 1.1 verfüllt werden soll. Sie verzichtet damit folglich auf die Verfüllung von Material des Zuordnungswertes Z 1.2 und akzeptiert insofern auch die Beurteilung der Standortkategorie durch das Wasserwirtschaftsamt Kronach vom 14.07.2021.
Die geänderten Antragsunterlagen werden von der Fa. aktuell erstellt und liegen dem Landratsamt Forchheim bisher nicht vor. Aus diesem Grund kann noch nicht abgeschätzt werden, welche Auswirkungen die beabsichtigte Änderung auf den weiteren Verfahrensablauf hat. Insbesondere steht noch nicht fest, ob bzw. in welchem Umfang eine erneute Auslegung der Antragsunterlagen stattfinden muss. Keinesfalls kann pauschal davon ausgegangen werden, dass keine weitere Auslegung stattfinden wird. Es bleibt sodann ebenfalls zu klären, wie sich die Änderung auf den ausstehenden Erörterungstermin sowie die bisher bereits eingegangenen Einwendungen auswirkt.
Die verfahrensrechtliche Prüfung kann erst durchgeführt werden, wenn dem Landratsamt Forchheim die vollständigen, geänderten Antragsunterlagen vorliegen. Das Landratsamt Forchheim wird nach einer rechtlichen Prüfung der zu klärenden Fragestellungen die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über den weiteren Verfahrensfortgang informieren.
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