Landratsamt Kronach gibt Informationen zum Führerscheinumtausch

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Ziel der EU-Richtlinie (2006/126/EG) ist es, dass es nur noch einheitliche und fälschungssichere Führerscheine in der EU gibt. Die Jahrgänge 1953-1958 wurden deshalb bereits im vergangenen Jahr zum Umtausch aufgefordert und müssen bis spätestens 19.07.2022 im Besitz eines Führerscheins im sog. Scheckkartenformat sein. Sind Sie in den Jahren 1959 bis 1964 geboren? Dann müssen Sie Ihren Führerschein bis 19. Januar 2023 umgetauscht haben.

Gehen Sie bitte schrittweise wie folgt vor:

  • Sollte der Führerschein nicht vom Landratsamt Kronach ausgestellt sein, rufen Sie bitte zunächst bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes oder der Stadt an, die den Führerschein damals ausgestellt hat, und bitten um Zusendung einer sog. Karteikartenabschrift möglichst an Ihre Adresse, andernfalls an das Landratsamt Kronach.
  • Anschließend vereinbaren Sie möglichst bis 31.05.2022 (Jahrgänge 1953-1958) bzw. bis 31.10.2022 (für die Jahrgänge 1959-1964) einen persönlichen Termin bei der Führerscheinstelle im Landratsamt Kronach (Tel.: 09261/678-304), damit Ihnen der Führerschein rechtzeitig vor Fristablauf zugeht.
  • Zu dem Termin im Landratsamt bringen Sie den bisherigen Führerschein, ein biometrisches Lichtbild und Ihren Personalausweis sowie ggf. die Karteikartenabschrift mit.
  • Nach dem Termin bestellt die Führerscheinstelle den neuen Führerschein bei der Bundesdruckerei. Die Produktion nimmt einige Zeit in Anspruch. Nutzen Sie die bequeme Möglichkeit des Direktversandes, dann wird Ihnen die neue Führerscheinkarte direkt von der Bundesdruckerei nach Hause zugesandt und Sie brauchen keinen weiteren Termin bei der Führerscheinstelle vereinbaren.

Der neue Führerschein kostet 25,30 Euro. Für den Direktversand fallen zusätzlich die entsprechenden Versandgebühren für das Einwurfeinschreiben in Höhe von 5,10 Euro an.

Die Geburtsjahrgänge 1965-1970 sind bis 19.01.2024 zum Umtausch verpflichtet. Im darauffolgenden Jahreszeitraum tauschen die Geburtsjahrgänge ab 1971 um. Vor 1953 Geborene können den Führerschein noch bis zum 19.01.2033 nutzen.

Bei den Führerscheinen, die bereits im Kartenformat ausgestellt sind, gibt es einen separaten Umtauschstufenplan, der sich allerdings am Ausstellungsjahr orientiert.

Falls Sie weitergehende Fragen haben, können Sie sich wie folgt informieren: