Markt Eckental informiert: Bitte auf die Natur Rücksicht nehmen

Aus dem Bayerischen Naturschutzgesetz geht hervor, dass landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden dürfen. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses (Zeitraum Anfang März bis Ende Oktober). Besonders im Frühjahr treibt es die Menschen hinaus in die Natur. Allein, mit Partner, Freunden oder mit dem geliebten Vierbeiner. Leider findet es nicht immer Beachtung, dass das Wandern, Radfahren und auch das Reiten nur auf Wegen zulässig ist. Bitte wahren Sie die Natur und nehmen Sie Rücksicht auf die darin lebenden Wildtiere, die unter anderem durch freilaufende Hunde aufgescheucht und in der Brutzeit gestört werden. Bitte nutzen Sie die vorhandenen Wege und ausgeschilderten Wanderwege!
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