„Gesamtfränkische Tagung“ aller fränkischen Landrätinnen und Landräte auf Kloster Banz

Der Wechsel von Asylbewerberleistungsgestzt zu SGB II / SGB XII (sog. „Hartz-IV“) stellt die Bayerischen Landratsämter und auch die Jobcenter vor große Herausforderungen

1. Reihe v.l. Landrat Thomas Habermann (Rhön-Grabfeld), Bezirksvorsitzender, Landrat Christian Meißner (Lichtenfels), Bezirksvorsitzender Oberfranken Unterfranken Landrat Matthias Dießl (Fürth), Bezirksvorsitzender Mittelfranken

1. Reihe v.l. Landrat Thomas Habermann (Rhön-Grabfeld), Bezirksvorsitzender, Landrat Christian Meißner (Lichtenfels), Bezirksvorsitzender Oberfranken Unterfranken Landrat Matthias Dießl (Fürth), Bezirksvorsitzender Mittelfranken

Die Landrätinnen und Landräte der drei fränkischen Bezirksverbände im Bayerischen Landkreistag tagten auf Kloster Banz. Auf der gemeinsamen „Gesamtfränkischen“ Tagung stand das Thema Ukraine-Konflikt auf der Tagesordnung. Die Landrätinnen und Landräte sehen bei den ab dem 1. Juni 2022 geltenden Regelungen erhebliche Probleme. Der Wechsel von Asylbewerberleistungsgestzt zu SGB II / SGB XII (sog. „Hartz-IV“) stellt die Bayerischen Landratsämter und auch die Jobcenter vor große Herausforderungen.

„Bisher war es für die Landratsämter möglich, die Flüchtlinge in Unterkünfte nach dem Asylbewerberleistungsgestz unterzubringen. Ab dem 1. Juni 2022 dürften wir diese Unterbringungsart dann nicht mehr zur Verfügung stellen. Das bedeutet konkret für die Flüchtlinge, dass diese sobald sie hier ankommen, obdachlos sind und die Städte, Märkte und Gemeinden für deren Unterbringung in Obdachlosenunterkünfte zuständig sind. Das kann doch nicht gewollt sein. Auch in der zweiten Krise sind die Entscheidungen aus Berlin alles andere als nachvollziehbar.“ zeigt sich Landrat Christian Meißner (Lichtenfels), Bezirksvorsitzender Oberfranken fassungslos über diese Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler.

„Um Leistungen nach Hartz IV zu beziehen, wird eine Sozialversicherungsnummer und ein Bankkonto benötigt. Die Flüchtlinge, die hier ankommen, haben dies nicht. Die Jobcenter können aber nur Geld überweisen und keine Barauszahlungen vornehmen. Ganz abgesehen von der Beantragung einer Sozialversicherungsnummer. Das dauert in der Regel vier bis sechs Wochen. Vorher erhalten die Flüchtlinge keinerlei Leistungen“, äußert Landrat Thomas Habermann (Rhön-Grabfeld), Bezirksvorsitzender Unterfranken, höchste Bedenken bei der Umsetzung vor Ort.

„Wir sollen ab Montag, 2. Mai 2022, zudem die ukrainischen Flüchtlinge zusätzlich mit einer weiteren Software „Free“ melden. Leider geht das in keinem einzigen Landratsamt in ganz Franken bis dato. Wir Landkreise können und wollen hier gerne vor Ort helfen und hatten mit dem Asylbewerberleistungsgesetzt ein probates Mittel, die Geflüchteten schnell und unkompliziert unterzubringen und zu versorgen. Diese neue Rechtsänderung zum 1. Juni 2022 stellt uns alle – Verwaltungen wie Flüchtlinge – vor große Probleme und macht die Arbeit vor Ort nahezu unmöglich. Eine Übergangsfrist von 3 Monaten wäre hier die Lösung“, fordert Landrat Matthias Dießl (Fürth), Bezirksvorsitzender Mittelfranken.

Die Landrätinnen und Landrat haben auch die drei Regierungspräsidenten gebeten, diese Regelungsproblematik an das zuständige Bayerische Innenministerium weiterzutragen und hier pragmatische Lösungen zu finden.