Bayreuth: Ab August 2026 tritt der beschlossene Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grund- und Förderschüler in Kraft
MdL Gudrun Brendel-Fischer: Rechtsanspruch kommt im Sauseschritt Bayreuth/München. Ab August 2026 tritt der im Bund beschlossene Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grund- und Förderschüler mit den Erstklässlern in Kraft. Das bedeutet, die dafür zuständigen Kommunen müssen für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Werktagen im Umfang von täglich acht Stunden (inkl. Unterrichtszeit gerechnet) Betreuung bereithalten. Eine Schließzeit von bis zu vier Wochen können die Länder während Ferienzeiten regeln. Damit soll vor allem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch konfliktfreier möglich sein. Der Bund stellt dafür 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Um die zuständigen Verantwortlichen vor Ort zusammenzubringen, hatte die Bayreuther CSU-Landtagsabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer, die das einzige oberfränkische Mitglied im Bildungsausschuss ist, Bürgermeister/innen und Vertreter von Trägern zu einem Austausch eingeladen. Aus München waren die beiden Leiterinnen der gemeinsamen Steuerungsgruppe von Kultus- und Familienministerium Ministerialrätin Alexandra Brumann und Oberregierungsrätin Nora van de Sand zugegen, die die rechtliche Basis vorstellten und die bisherigen Erfahrungen vor Ort entgegen nahmen. „Damit will ich erreichen, dass sich alle Beteiligten rechtzeitig mit der Thematik befassen und von Anfang an eine gemeinsame Konzeptentwicklung zwischen den Kommunen, der Schulverwaltung und dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg gebracht wird“, erklärt Brendel-Fischer in ihrer Einführung. Während einige Bundesländer die Ganztagsangebote künftig ausschließlich über die Schulen abwickeln, habe sie sich mit der Fraktion dafür eingesetzt, dass Bayern neben schulischen Angeboten auch weiterhin auf seine verlässliche Hortstruktur setzt.
Aktuell nutzen 55,1 % der bayerischen Grundschüler ein Ganztagsangebot: 19,5 % in der Kindertagesbetreuung (Hort oder Heilpädagogische Tagesstätte) 18,1 % offene und gebundene Ganztagsschule 17,5 % Mittagsbetreuung Anmerkung: Vor Corona lag die Nutzung bei 57,4 %, durch Homeoffice ist ein Rückgang entstanden, der sicher wieder nachlässt.
Wichtig war den beiden Referentinnen aus München: Es gibt keine Ganztagspflicht und keinen Anspruch auf ein spezielles Angebot. Das bedeutet, der Rechtsanspruch ist erfüllt, wenn Hort oder offener Ganztag buchbar sind. Im Stadt- und Landkreis Bayreuth nutzen die Schulen alle Angebote, je nach Bedarf vor Ort. Zu den verlässlichen HORTANGEBOTEN und der MITTAGSBETREUUNG gibt es seit 10 Jahren auch an Grund- und Förderschulen den sogenannten OFFENEN GANZTAG, den die Schulaufwandsträger mit einem Kooperationspartner organisieren.
Einig waren sich die Anwesenden aus Stadt und Land darin, dass es eine auskömmliche Betriebskostenförderung geben muss, die es ermöglicht qualifiziertes Personal einstellen zu können. Die Abgeordnete betonte, dass dafür in erster Linie sozialversicherte Jobangebote zum Einsatz kommen sollten. Deshalb dürfe ihrer Meinung nach ein Elternbeitrag kein Tabu sein. Aktuell gibt es einen solchen im offenen Ganztag nicht, ein Hortplatz muss hingegen bezahlt werden. Über eine soziale Abfederung sei nachzudenken. Die Personalgewinnung werde die größte Herausforderung sein, da waren sich alle einig. Wo gebaut werden muss, gibt es Investitionsförderung. Neuerdings auch für kooperative Lösungen zwischen einer Kommune und einem Träger, beispielsweise die AWO oder die Diakonie. Diese Investitionen würden dann auch über Art. 10 BayFAG gefördert. Da eine derartige Doppelnutzung zu Flächen- und Kosteneinsparungen führt, hat das Finanzministerium solchen Projektförderungen zugestimmt.
In der Diskussion wurde deutlich, dass den Bürgermeistern wichtig ist, dass sie nicht zum Vorhalten eines zeitlichen Betreuungsrahmens gezwungen werden, für den es gar keinen Bedarf gibt. Mehrere Kommunalvertreter berichteten, dass ihnen seit Jahren ein Angebot bis 14 Uhr ausreicht.
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