ZBFS in Bayreuth führt Online-Antrag für Gewaltopfer und Impfgeschädigte ein
Soziale Entschädigung
„Wer einen körperlichen Schaden durch eine Gewalttat oder eine Schutzimpfung erleidet, erhält zum Ausgleich Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts“, erklärte der Präsident der Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), Dr. Norbert Kollmer. Betroffene erhalten einen finanziellen Ausgleich dafür, dass der Staat nicht in der Lage war, die Gewalttat zu verhindern. Wer sich im gesamtgesellschaftlichen Interesse impfen lässt und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erleidet, hat ebenfalls Anspruch auf Entschädigung. Zuständig für die Gewährung dieser Leistungen ist in Bayern das ZBFS.
„Diese wichtigen Leistungen auch online beantragen zu können, macht es Betroffenen leichter, sich an uns zu wenden.“, so Dr. Kollmer heute bei der Einführung des Online-Antrags für die Leistungen des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) und Infektionsschutzgesetzes (IfSG). „Wir gehen damit einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung von Sozialleistungen und können gleichzeitig eine einfache und bürgerfreundliche Antragstellung ermöglichen“, so Dr. Kollmer.
„Wenn jemand Opfer einer Gewalttat wird oder einen Impfschaden erleidet, ist es wichtig, dass frühzeitig ein Antrag auf Leistungen bei uns gestellt wird!“ ergänzte der Leiter der Abteilung Soziale Entschädigung im ZBFS, Thomas Kerner. „Nur so können wir rasch Hilfestellungen für Betroffene anbieten, so etwa die niedrigschwellige psychologische Betreuung in einer Traumaambulanz für Gewaltopfer.“
Der Online-Antrag für Gewaltopfer und Impfgeschädigte ist zu finden unter ZBFS – Antrag und Verfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz (bayern.de) sowie unter ZBFS – Impfgeschädigte Menschen (bayern.de).
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