Erlangen: Hinweis zum Besuch im Landratsamt – Ab heute auch mit medizinischer Maske möglich
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat das Maskenschutzkonzept für Behörden in Bayern angepasst. Maskenstandard ist nun eine medizinische Gesichtsmaske. Deshalb gilt beim Besuch der Landratsamtsgebäude in Erlangen und Höchstadt ab Montag, den elften April, eine medizinische Maskenpflicht (OP-Maske). Dies gilt auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zum eigenen Schutz ist auch das Tragen einer FFP2 Maske natürlich weiterhin möglich.
Zudem ist weiterhin vor dem Besuch des Landratsamtes eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Lediglich Anliegen in den Führerschein- und Zulassungsstellen sind am Vormittag ohne Termin möglich. Alle Besucherinnen und Besucher haben sich auch weiterhin am Empfangsdienst im Eingangsbereich zu melden. Das Landratsamt bittet um Verständnis, dass Begleitpersonen nur eingelassen werden können, wenn das Amtsgeschäft dies zwingend erfordert.
Die Erreichbarkeiten und Kontakte der Dienststellen und weitere Informationen sind unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/ verfügbar. Viele Anliegen lassen sich auch telefonisch oder online ohne persönliche Vorsprache erledigen.
Neueste Kommentare