Forchheimer Grünen-Politikerin Lisa Badum: Ausbau erneuerbarer Energien wird beschleunigt

© Lisa Badum
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Bundeskabinett beschließt Beschleunigungspaket für Energiewende: Rückenwind für Energieprojekte in Oberfranken

Zu den Gesetzesvorhaben zur Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien, die jetzt vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurden, erklärt Lisa Badum, grüne Bundestagsabgeordnete für Oberfranken und Obfrau im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie: „Mehr Erneuerbare und mehr Energieeffizienz sind die Schlüssel, um eine sichere und saubere Energieversorgung zu gewährleisten. Klimaminister Robert Habeck hat dazu am Mittwoch, 6. April 2022, ein umfassendes Gesetzespaket ins Kabinett eingebracht, das dort beschlossen wurde. Es schafft die Grundlage dafür, den Erneuerbaren-Ausbau auch hier in Oberfranken endlich erheblich zu beschleunigen.“

Das Kernstück der Vorhaben ist die umfassendste Neuaufstellung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) der vergangenen 20 Jahre. Es umfasst höhere Ausbaumengen und bessere Finanzierungsoptionen für Wind- und Solarenergie.

„Das ist wichtig, weil Deutschland will bis 2030 einen Erneuerbaren-Anteil von 80 Prozent im Stromsektor erreichen. Dafür braucht es zum Beispiel eine Vervierfachung der Leistung bei Solaranlagen“, so Lisa Badum.

Außerdem wird der Grundsatz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Zudem soll es für Bürgerenergiegemeinschaften einfacher werden, Wind- und Solaranlagen zu bauen und profitabel zu bewirtschaften.

Lisa Badum ist optimistisch: „Ich weiß aus meinen vielen Gesprächen mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern in Oberfranken, dass sie gerne mehr Windräder und Solarparks bauen möchten. Leider scheitert das auch daran, dass die Menschen vor Ort für sich nicht immer einen direkten Mehrwert sehen. Die finanzielle Beteiligung von Kommunen soll mit dem Osterpaket jetzt so ausgeweitet werden, dass Windenergie- und Solaranlagen den Gemeindekassen nachhaltige Erträge bringen. Das ist neben dem Klimaschutz ein weiteres starkes Argument für lokale grüne Energieprojekte.“

Ein weiteres wichtiges Vorhaben der Ampel-Koalition ist die Versöhnung von Erneuerbaren-Ausbau, Natur- und Artenschutz sowie Landwirtschaft. Sie sollen künftig Partner sein. Die Bundestagsabgeordnete Lisa Badum erklärt dazu: „Das ist möglich, weil die grün-geführten Bundesministerien für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft am gleichen Strang ziehen.“

Lisa Badum unterstreicht: „Die Beschleunigung der Energiewende weg von Kohle, Öl und Gas ist eine Frage der nationalen und europäischen Sicherheit. Das betrifft den Klimaschutz, aber auch unsere Abhängigkeit von Diktaturen. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine führt uns das deutlich vor Augen.“

Die Kabinettsbeschlüsse weisen den richtigen Weg für mehr Klimaschutz und mehr Energiesouveränität. Nun gilt es, das Tempo hochzuhalten und diese historische Novelle noch bis zum Sommer im Bundestag zu verabschieden. Dann ist es an den Ländern, den rechtlichen Rahmen zu nutzen und die vorhandenen Potenziale für die Energiewende auszuschöpfen.

Die grüne Obfrau im Ausschuss für Klimaschutz und Energie kritisiert in diesem Zusammenhang die Haltung der CSU in Bayern: „Dafür müssen wir auch endlich die sinnlose 10H-Abstandsregel für Windräder abschaffen, die in Oberfranken schon viele Windenergieprojekte verhindert hat. Nur wenn alle ihren Beitrag leisten und nicht weiter die Verantwortung auf andere abwälzen, werden wir die immense Herausforderung der Energiewende auch schaffen. Das muss auch Markus Söder endlich einsehen.“

Hintergrund

Das heute vorgestellte Osterpaket besteht im Kern aus drei Gesetzesvorhaben: Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (Wind- SeeG) sowie Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG)

Die EEG-Novelle zielt auf die deutliche Beschleunigung des Erneuerbaren-Energien-Ausbaus. Erneuerbare sollen bis 2030 einen Anteil von 80 Prozent an der Stromversorgung haben. Dementsprechend werden die Ausbauziele und Ausschreibemengen für die Erneuerbaren stark erhöht. Im EEG wird der Grundsatz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Es soll für Bürgerenergiegemeinschaften einfacher werden, Wind- und Solaranlagen zu bauen und profitabel zu bewirtschaften. Die finanzielle Beteiligung von Kommunen soll so ausgeweitet werden, dass Windenergie- und Solaranlagen den Gemeindekassen nachhaltige Erträge bringen.

Novelle des Wind-auf-See-Gesetzes (WindSeeG)

Das Wind-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) regelt Nutzung und Ausbau der Windenergie auf See unter Berücksichtigung des Naturschutzes, der Schifffahrt sowie der Anbindung an das Leitungsnetz. Vorgesehen sind unter anderem eine Anhebung der Ausbauziele auf 30 Gigawatt bis 2030 sowie neue Regelungen für den Rückbau und das Repowering von Anlagen. Vorgesehen sind auch neue Regelungen zu Wasserstoff-Pipelines. Offshore-Windanlagen können über viele Stunden im Jahr konstant Strom erzeugen und sind gut geeignet für die Produktion von grünem Wasserstoff direkt an der Küste.

Novelle Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Die Novelle betrifft unter anderem Regelungen zur Planung und zum Ausbau der Übertragungs- und Verteilernetze. Ein Thema sind auch Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung. Das steht im Zusammenhang mit dem unangekündigten Lieferstopp von Energiediscountern in den letzten Monaten. Die Novelle sieht vor, dass Energielieferanten einen Lieferstopp mindestens drei Monate im Voraus bei der Bundesnetzagentur anmelden müssen und betroffene Kund*innen zu informieren sind. Die Bundesnetzagentur erhält zudem zusätzliche Aufsichtsbefugnisse gegenüber Energielieferanten.