Landgericht Bayreuth: Rechtskräftiger Abschluss von Verfahren der 1. Strafkammer
Folgende öffentlichkeitswirksame Verfahren der 1. Strafkammer des Landgerichts Bayreuth sind nunmehr rechtskräftig abgeschlossen:
- Urteil vom 29. September 2021 (Az. 1 Ks 111 Js 14075/20) Totschlag zum Nachteil der Ehefrau (Freienfels bei Hollfeld) – 8 Jahre Freiheitsstrafe und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 22. März 2022 als unbegründet verworfen. - Urteil vom 09. März 2022 (Az. 1 Ks 111 Js 4190/21) Freispruch wegen Schuldunfähigkeit (Angriff mit einem Messer auf Polizeibeamte) – Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Das Urteil wurde nicht mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten. - Urteil vom 24. Februar 2022 (Az. 1 KLs 257 Js 9939/20) Diebstähle / Brandstiftungen (u.a. Lebenswerk) – 6 Jahre 6 Monate Gesamtfreiheitsstrafe und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
Die Revision des Angeklagten wurde von diesem nachträglich wieder zurückgenommen.
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