Maskenpflicht in Bamberger Rathäusern bleibt bestehen -Verwaltung ist Teil der kritischen Infrastruktur

Am Sonntag, 3. April 2022, treten bayernweit die Corona-Basisschutzmaßnahmen in Kraft. Wegen der nach wie vor hohen Inzidenzwerte und zur Aufrechterhaltung der Sicherheit für Mitarbeiter:innen und Besucher:innen bleibt die Maskenpflicht in den städtischen Rathäusern bestehen. Auch eine Vorab-Terminvereinbarung ist nach wie vor notwendig.

Demnach gelten ab der kommenden Woche folgende Regeln:

Für Besucher:innen und Beschäftigte entfällt die sogenannte 3G-Regelung für den Zutritt in die Rathäuser bzw. Dienststellen. Die FFP2-Maskenpflicht für Besucher:innen bleibt vorerst bestehen. Dies gilt neben den städtischen Rathäusern und Dienststellen auch für das ETA Hoffmann Theater, die Museen der Stadt Bamberg, die städtische Musikschule, die VHS Bamberg-Stadt und das Welterbebesuchszentrum.

Den Zutritt zu den Rathäusern am Maxplatz und am ZOB regelt ein Sicherheitsdienst, eine vorherige Terminvereinbarung via www.stadt.bamberg.de ist erforderlich. Diese Zugangsbestimmungen gelten ab Montag, 4. April 2022, auch für alle Kund:innen der Stadtwerke Bamberg, die ihr Anliegen persönlich im Servicezentrum am ZOB  besprechen möchten. Sie vereinbaren zunächst über www.stadtwerke-bamberg.de/service einen Termin. Am Eingang des Rathauses am ZOB prüft die Security dann die Terminbestätigung.

Sämtliche Maßnahmen sollen vorerst bis zum 30. April 2022 weiter gelten. Ende April soll die Situation dann neu bewertet werden. Grundlagen sind das regionale Infektionsgeschehen sowie die dann gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen.