Bamberg: Grundschüler lernen Geschwindigkeiten und Bremswege einzuschätzen
Nach zwei Jahren Corona-Pause gibt es sie endlich wieder: Die Schulwegsicherheitstage der gemeinnützigen Gesellschaft für Kriminalprävention und Verkehrssicherheit (gGKVS). Zahlreiche Drittklässler:innen aus fünf Bamberger Grundschulen haben wieder mitgemacht. So mancher Autofahrer fühlte sich dabei etwas ertappt.
Vormittags um 10 Uhr, Fußgängerampel in der Holzgartenstraße: Von der nahen Wunderburgschule sind es nur ein paar Meter. Den Fußgängerüberweg auf die andere Straßenseite nutzen täglich zahlreiche Schulkinder. Eigentlich gilt vor Ort Tempo 30. Wer sich dran hält und in seinem Fahrzeug unter der Geschwindigkeitsgrenze bleibt, bekommt an diesem Tag zustimmendes Johlen und einen „Daumen hoch“ von den Schüler:innen gezeigt. Ein paar Autofahrer erleben jedoch auch das Gegenteil: „Wenn einer zu schnell fährt und von unserer Messanlage geblitzt wird, zeigt Ihr das rote Schild mit dem Daumen nach unten. Dann dürft ihr auch laut ‚buhhh‘ schreien“, erklärt Herrmann Gemeinhardt vom Projektteam. Das muss er den Kindern natürlich nicht zwei Mal sagen.
Der Hintergrund der Verkehrserziehungsprojekttage ist klar: Es geht um die Sicherheit des Nachwuchses. Dieser hat vor der Außenstation an der Straße zunächst in der Turnhalle den Bewegungs- und Wahrnehmungsparcours absolviert. Auf einem Rollbrett kniend konnten die Schüler:innen selbst austesten, wie es sich anfühlt, wenn man plötzlich bremsen muss. Auch Übungen mit Pylonen, Slalomstangen oder ein Austausch im Sitzkreis gehörten dazu.
Projektleiterin Ursula Auer freut sich sehr, dass die Präventionsarbeit vor Ort nach der Corona-Pause endlich wieder fortgeführt werden konnte. Schließlich hat sich das Projekt in den vergangenen Jahren etabliert: Bereits seit 2014 existiert eine Zusammenarbeit zwischen der gGKVS und der Stadt Bamberg. In diesem Jahr waren neben der Wunderburgschule auch die Martinschule, die Rupprechtschule, die Kunigundenschule und die Domschule dabei.
Verkehrserziehungsmaßnahmen täten einem erheblichen Teil der Autofahrer gut – ist doch unangepaßte Geschwindigkeit seit vielen Jahren eine der Hauptunfallursachen.
Die Regelungen, die eigene Fahrgeschwindigkeit jederzeit den herrschenden Umständen anpassen zu müssen sowie stets innerhalb des übersehbaren Bereichs anhalten zu können, scheinen trotz Führerscheinerwerbs weitgehend unbekannt zu sein. Viele glauben, die jeweils angeordnete Höchstgeschwindigkeit immer ausfahren oder gar „geringfügig“ überschreiten zu dürfen. Der Zusammenhang von Tempo und Anhalteweg erscheint gleichermaßen als unbekanntes Phänomen.
Besondere Rücksichtnahme auf Kinder, ältere und hilfsbedürftige Menschen? Das soll in der Straßenverkehrs-Ordnung stehen? Abstand gegenüber Fuß- und Radverkehr? Kinder sind nicht nur an Schulen und Kindergärten, Senioren nicht nur vor Altersheimen anzutreffen? Kann das wirklich sein?
Leider spielen die Medien häufig auf der falschen Klaviatur mit, wenn sie ungeprüft polizeiliche Meldungen wiedergeben, die trotz offensichtlichen Fehlverhaltens der Kraftfahrer die Unfallursache in den Umständen („wegen tiefstehender Sonne übersehen“ statt „trotz ungünstiger Sichtverhältnisse zu schnell gefahren“; „Radler prallt gegen Pkw“ statt „unachtsam die Autotür geöffnet“ oder „die Vorfahrt des Radfahrers mißachtet“; …) oder im Verhalten der Opfer vermuten lassen.