Stadt Coburg zur Aufnahme geflohener schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine an den bayerischen Schulen

symbolbild ukraine

Aufnahmeverfahren von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen an den Staatlichen Schulämtern im Landkreis und in der Stadt COBURG im Zusammenhang mit dem Kriegsgeschehen in der Ukraine (Beginn: Montag, 28.03.2022, ab 10:00 Uhr)

Sollte Interesse an einer schulischen Integration vor Beginn der offiziellen Schulpflicht nach 3 Monaten bestehen, dann gilt für das Aufnahmeverfahren:

  • ausschließlich persönlich an den Staatlichen Schulämtern im Landkreis und in der Stadt COBURG, Lauterer Str. 58, 96450 Coburg, Tel.: 09561 514 9100
  • Erreichbarkeit: Montag bis Freitag jeweils von 10:00 – 13:00 Uhr (Präsenzzeiten) – links vom Eingang am Terrassenfenster (es besteht Maskenpflicht)
  • mitzubringen sind: Ausweis oder Geburtsurkunde, Ankunftsnachweis / Anlaufbescheinigung, Anmeldung Einwohnermeldeamt, Masernschutzimpfung (falls vorhanden)
  • das Staatliche Schulamt weist den Schüler/die Schülerin der entsprechenden pädagogischen Willkommensgruppe (ab 10 Jahren) bzw. der einzelnen Sprengelschule zu.