Aktuelle Covid-Zahlen im Landkreis Lichtenfels: am Freitag 4.127 Infizierte im Landkreis

Symbolbild Corona Mundschutz

7-Tage-Inzidenz (RKI) am Freitag bei 3.018,5

In der zurückliegenden Woche stieg die Zahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus im Landkreis Lichtenfels erneut stark an, damit einhergehend auch die 7-Tage-Inzidenz. Sie lag am Freitag laut RKI bei 3.018,5. Am Freitag, 25. März 2022 (Stand 09.45 Uhr), waren im Landkreis 4.127 Personen mit dem Corona-Virus infiziert.

Bei den Impfquoten erreicht der Landkreis Lichtenfels in dieser Woche weiterhin einen Spitzenplatz: Rein statistisch haben inzwischen 79,84 Prozent der Landkreisbevölkerung eine Erstimpfung, 85,05 Prozent eine Zweitimpfung und 72,92 Prozent sind bereits geboostert. 1,23 Prozent wurden zum vierten Mal geimpft. Zum Vergleich: Deutschlandweit liegt die Quote bei vollständig Geimpften bei 75,9 Prozent, bei den Auffrischungsimpfungen bei 58,4 Prozent.

Einrichtungsbezogene Impfplicht

Zum Schutz von vulnerablen Personengruppen müssen seit dem 16. März 2022 Personen, die in den in § 20a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) genannten medizinischen und pflegerischen Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind, grundsätzlich geimpft oder genesen im Sinne des § 2 Nr. 2 oder Nr. 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sein.

Das Gesundheitsamt bittet, vorrangig das digitale Meldeportal (BayImNa) über folgenden Link http://www.impfpflicht-meldung.bayern.de zu verwenden. Einrichtungen, die über kein ELSTER-Unternehmenskonto verfügen bzw. in denen die technischen Voraussetzungen zur digitalen Meldung nicht gegeben sind, können alternativ eine papiergebundene Ersatzmeldung abgeben. Das Meldeformular ist auf der Homepage des Landkreises Lichtenfels unter https://www.lkr-lif.de/impfpflicht
abrufbar und zwingend zu benutzen, wenn die digitale Meldung nicht möglich ist. Dabei ist zu beachten, dass die Anlage dieses Meldeformulars auch hier für jeden einzelnen Mitarbeiter auszufüllen und abzusenden ist.

Freie Impfstunden und Sonder-Impftermine

Das Impfzentrum des Landkreises in Lichtenfels, in der Gabelsbergerstraße 22, bietet am Samstag, 26. März 2022, sowie in der kommenden Woche von Dienstag bis Samstag, 29. März bis 2. April 2022, in der Zeit von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr Freie Impfstunden für alle Impfungen und für alle Bürgerinnen und Bürger ab fünf Jahren an. Am Freitag, 1. April 2022, ist im Bayerischen Impfzentrum wieder Abend-Impfstunde durchgehend von 13.30 bis 19.30 Uhr. Bei allen Impfterminen sind auch Booster-Impfungen für Jugendliche ab zwölf Jahren möglich.

Termine für Impfungen können allgemein über die Hotline 09571 / 18 9060 oder online über das Bayerische Impfportal unter https://impfzentren.bayern vereinbart bzw. gebucht werden. Die Bürgerinnen und Bürger können aber auch einfach zu den allgemeinen Öffnungszeiten vorbeikommen ohne Termin.

Kinder (von fünf bis elf Jahren), die sich im Impfzentrum Lichtenfels impfen lassen, erhalten wahlweise einen Gutschein entweder für das Merania-Hallenbad in Lichtenfels, das AquaRiese Freizeitbad in Bad Staffelstein oder einen für den Waldklettergarten in Kloster Banz. Zudem werden auch Bundles angeboten: Bundle I enthält drei Gutscheine für das Freibad Kunomare in Burgkunstadt, das Bundle II beinhaltet je einen Gutschein für das Lehrschwimmbad in Marktgraitz, für das Freibad in Redwitz und für das Hallenbad in Michelau.

Freie Impfstunden werden darüber hinaus bei Sonder-Impfterminen im Landkreis angeboten:

  • im Café [hej:thea], Am Markt 9, 96260 Weismain, am Dienstag, 29. März 2022, von 11 bis 16.30 Uhr, keine Anmeldung erforderlich;
  • in der Braumanufaktur Lippert, Bamberger Straße 77, 96215 Lichtenfels am Mittwoch, 30. März 2022, von 13.30 bis 16.30 Uhr, am Freitag, 1. April 2022, von 13.30 bis 19.30 Uhr; am Mittwoch, 6. April 2022, am Freitag, 8. April 2022, sowie am Mittwoch, 13. April 2022, jeweils von 13.30 bis 16.30 Uhr, keine Anmeldung erforderlich; für jede Impfung gibt es einen Lippert Taler, für jede Erstimpfung zwei Lippert-Taler;
  • im Pfarrsaal der katholischen Pfarrei Burgkunstadt, Marktplatz 16, 96224 Burgkunstadt, am Donnerstag, 7. April 2022, von 13.30 bis 16.30 Uhr, keine Anmeldung erforderlich.

Möglich sind Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen ab einem Alter von fünf Jahren – ohne Terminvereinbarung, und auch mit dem Impfstoff Novavax.

Aktuelle Covid-19-Zahlen

Die aktuellen COVID-19-Zahlen lauten (Stichtag: 25.03.2022, 09.45 Uhr) wie folgt:

  • Infizierte insgesamt: 20.133
  • derzeit noch Infizierte: 4.127
  • Genesene: 15.875
  • Verstorbene: 131

Im Einzelnen weisen die elf Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis in den vergangenen sieben Tagen (18. bis 24. März 2022) folgende Zahl an COVID-19-Neuinfektionen auf:

  • Altenkunstadt: 158
  • Bad Staffelstein: 343
  • Burgkunstadt: 160
  • Ebensfeld: 267
  • Hochstadt a. Main: 67
  • Lichtenfels: 550
  • Marktgraitz: 23
  • Marktzeuln: 46
  • Michelau: 196
  • Redwitz: 100
  • Weismain: 109

Bayerisches Testzentrum des Landkreises in Burgkunstadt

Im Bayerischen Testzentrum finden seit 11. Oktober 2021 nur noch ausschließlich kostenfreie Tests für unten genannte Personengruppen statt. Kostenpflichtige Tests dürfen in den lokalen Testzentren nicht angeboten werden und erfolgen dort auch nicht.

Infos finden Sie unter https://www.lkr-lif.de/Testzentrum.

Die Liste mit den weiteren Testzentren im Landkreis finden Sie unter: https://www.lkr-lif.de/schnelltest

Impfzentrum und Impfungen

Seit dem 28. Dezember 2020 ist das Impfzentrum des Landkreises Lichtenfels in Betrieb. Seit April 2021 wird auch in Arztpraxen geimpft. Am Mittwoch erhielt der Landkreis Lichtenfels die ersten Dosen des Impfstoffs Novavax. Seit Donnerstag werden Impftermine mit diesem Impfstoff angeboten. Termine hierfür können online über BayIMCO oder über die Impf-Hotline (0 95 71 / 18 – 90 60) gebucht werden. Novavax gibt es seit Dienstag, 8. März 2022, für alle Impfwilligen ab 18 Jahren auch bei den Freien Impfstunden im Impfzentrum und bei den Sonderimpfterminen.

3G-Nachweis im Landratsamt erforderlich

Bei Terminen im Landratsamt ist ein 3G-Nachweis erforderlich. Ein Zutritt ist nur mit einem Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test, mit einem Genesenen-Nachweis oder mit einem Nachweis über eine vollständige Impfung möglich. Das Landratsamt ist derzeit nur für jene Bürgerinnen und Bürger geöffnet, die vorher einen Termin vereinbart haben. Zudem gilt eine FFP2-Maskenpflicht.

In der Zulassungsstelle gibt es ebenfalls nur Termine nach Vereinbarung. Auch hier ist ein 3G-Nachweis erforderlich und es gilt FFP2-Maskenpflicht. Als Service bietet das Landratsamt an, die Zulassungsunterlagen am Empfang abzugeben und später wieder dort abzuholen. Hier ist kein 3G-Nachweis erforderlich, es gilt lediglich FFP2-Maskenpflicht.

Eine Übersicht über die Antigen-Schnelltest-Anbieter finden Sie unter https://www.lkr-lif.de/schnelltest.

Weitere Infos unter Landkreis Lichtenfels, Oberfranken, Bayern | Informationen für die Bürger (lkr-lif.de).

Wichtige Telefonnummern:

  • Impfzentrum Hotline: 0 95 71 / 18 – 90 60
  • Testzentrum Hotline: 0 95 71 / 18 – 90 70
  • Hotline für allgemeine Fragen zu Corona-Beschränkungen: 0 95 71 / 18 – 90 90