Coburg: Umtausch alter Führerscheine bitte zeitnah veranlassen

Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine in den kommenden Jahren umzutauschen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass in der EU noch im Umlauf befindliche Führerscheine einem einheitlichen, möglichst fälschungssicheren Muster entsprechen.

In der ersten Umtauschphase ist der Pflichtumtausch von Papierführerscheinen nach Geburtsjahrgängen gestaffelt.

Zunächst waren die alten Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 bis 19.01.2022 umzutauschen. Aufgrund von Terminengpässen infolge der Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie wird die Umtauschfrist für diese Geburtsjahrgänge bundesweit bis 19.07.2022 verlängert.

Die Papierführerscheine der nächsten Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 sind regulär bis spätestens 19.01.2023 umzutauschen.

Wer diesen beiden Gruppen von Geburtsjahrgängen angehört, in Stadt oder Landkreis Coburg wohnt und noch einen bis Ende 1998 ausgestellten Führerschein besitzt, sollte diesen in nächster Zeit bei der Fahrerlaubnisbehörde umtauschen. Um Terminengpässe kurz vor den Stichtagen zu vermeiden, empfiehlt sich ein rechtzeitiger Umtausch.

Ein persönlicher Termin kann bei der Fahrerlaubnisbehörde über die Homepage www.zulassungsstelle-coburg.de oder telefonisch unter Tel: 09561/514-9546 oder -9547 vereinbart werden.

Zum Führerscheinumtausch sind folgende Unterlagen mitzubringen:

Antragsformular Pflichtumtausch
Vordruck für die digitale Unterschrift
Erklärung zum Direktversand
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
aktuelles biometrisches Lichtbild
alter Führerschein

Beim Umtausch eines Führerscheins der alten Klasse 2 und bei Erteilung der Klasse T im Zuge des Umtauschs sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen.

Die benötigten Formulare und weitere Informationen zum Pflichtumtausch sind ebenfalls auf der Homepage zu finden.