Scheßlitzer MdL Holger Dremel: „Verdiente Bürgerinnen und Bürger für Bayerischen Verfassungsorden gesucht“

MdL Holger Dremel
MdL Holger Dremel

Seit mittlerweile über 60 Jahren würdigt der Bayerische Landtag alljährlich das besondere Engagement von Menschen im Freistaat. Geehrt werden Bürgerinnen und Bürger, die sich in besonderer Weise um die Verwirklichung der Grundsätze der Bayerischen Verfassung verdient gemacht haben. Dies ist in allen Bereichen des öffentlichen Lebens möglich – in der Politik, im Sport, in Kultur und Wissenschaft, in der Wirtschaft, im Handwerk oder in der Unterstützung für Schwächere.

„Mit knapp 1.600 Ordensaushändigungen seit ihrem Bestehen zählt die Bayerische Verfassungsmedaille zu den staatlichen Auszeichnungen, die im Freistaat Bayern am seltensten verliehen werden.  Um diese Exklusivität zu unterstreichen, wurde im Gesetz zur Bayerischen Verfassungsmedaille geregelt, dass pro Jahr maximal 50 neue Ordensverleihungen erfolgen dürfen. Im vergangenen Jahr wurde die traditionsreiche Auszeichnung dann mit der Bezeichnung „Bayerischer Verfassungsorden“ noch einmal weiter aufgewertet“, erklärt der Landtagsabgeordnete Holger Dremel.

Zur Auswahl der Auszuzeichnenden sind folgende Angaben nötig:

  • Vor- und Familiennamen der Personen,
  • deren vollständige Privatanschrift,
  • den Geburtstag und den Geburtsort
  • die Berufsbezeichnung bzw. bei Rentnern den bis zum Eintritt in den Ruhestand
    ausgeübten Beruf
  • die Staatsangehörigkeit
  • einen kurzen Lebenslauf sowie
  • eine detaillierte und aussagekräftige Schilderung der jeweiligen Verdienste.

Vorschläge können bis spätestens 22. Juli 2022 eingereicht werden.

Eine ehrenamtliche Tätigkeit kann mit der Verleihung des Verfassungsordens gewürdigt werden, wenn sie

  • mit großem persönlichem Einsatz
  • unter Zurückstellung von eigenen Interessen
  • über einen längeren Zeitraum (mindestens 15 Jahre) und
  • nicht ausschließlich auf lokaler Ebene

zur Förderung wichtiger staatlicher oder gesellschaftlicher Belange ausgeübt wird.

Verdienste allein um das eigene Unternehmen rechtfertigen einen Ordensvorschlag i.d.R. ebenfalls nicht, selbst wenn diesem Unternehmen große wirtschaftliche Bedeutung zukommt.

Außerdem darf der bzw. die Vorgeschlagene nicht in die Anregung einbezogen oder darüber vorab informiert werden darf. Auch wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nicht mit der Verleihung eines Ordens rechnen.

„Nehmen wir gemeinsam die Menschen im Land in den Blick, die sich jahrelang und in einem ganz erheblichen zeitlichen Umfang für andere einsetzen und dabei die Werte unserer Bayerischen Verfassung mit Leben erfüllen! Ich würde mich sehr freuen, wenn mich viele Anregungen zur Auszeichnung verdienter Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen erreichen würden“, so Dremel abschließend.