Bayerisches Kabinett beschließt Fortführung der Teststrategie in Schulen und Kitas
Regelmäßige Testungen bieten auch nach Ende der epidemischen Lage weiterhin Sicherheit
Bayern wird seine Teststrategie in Schulen und Kitas auch nach dem Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 19. März fortführen, damit weiterhin einen sicheren Betrieb von Schulen und Kindergärten gewährleisten und vulnerable Gruppen bestmöglich schützen. Das hat der Ministerrat in der heutigen Sitzung beschlossen.
Die bewährten Testsysteme an den Schulen und Kitas werden dabei zunächst bis zu den Osterferien wie bisher weitergeführt. In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 aller Schulen sowie in den Förderzentren mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sehen werden PCR-Pooltestungen mit der Lolli-Methode angeboten. Zur Erhöhung der Sicherheit des Präsenzunterrichts und zur Entlastung der Labore führen die Schülerinnen und Schüler zum Beginn der Schulwoche einen zusätzlichen Selbsttest durch.
Sofern der Bund keinen neuen rechtlichen Rahmen für die Zeit nach dem 19. März schafft, entfällt die Möglichkeit, an den Schulen und in der Kindertagesbetreuung die Testungen verpflichtend anzuordnen. Falls der Bund keine Testpflichtmöglichkeiten für die Länder schafft, wird Bayern die oben beschriebenen Testsysteme zunächst bis zu den Osterferien bereitstellen.
Bayern setzt zudem weiterhin auf die Mobilen Testrecken als „Test-Feuerwehren“, um unvorhersehbaren Testbedarfen und Ausbrüchen schnell und unkompliziert begegnen zu können. Diese haben sich aufgrund ihrer flexiblen Verwendungsmöglichkeit und Effektivität bewährt. Zum Schutz der besonders vulnerablen Personengruppen – zum Beispiel der Bewohner in Senioren- oder Pflegeeinrichtungen – sowie der Personengruppen, die das Impfangebot nur eingeschränkt erreicht, wie etwa Menschen in Asylunterkünften, ist die Weiterführung der mobilen Teststrecken unerlässlich. Sie werden daher im eingespielten Verfahren durch die Regierungen für deren Bezirke lückenlos bis zum 30. Juni 2022 beauftragt und koordiniert.
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