Ukraine-Flüchtlinge: Beim Bamberger ANKER-Zentrum melden
Aufruf der Stadt Bayreuth: Anmeldeverfahren muss unbedingt eingehalten werden
Die Hilfsbereitschaft der Bayreuther Bevölkerung für aus der Ukraine geflüchtete Menschen ist unverändert sehr hoch. Das Sozialamt der Stadt Bayreuth geht davon aus, dass sich inzwischen mindestens circa 300 ukrainische Staatsbürger/innen in Bayreuth aufhalten. Bei weitem nicht alle haben schon mit der zentralen Anlaufstelle des Sozialamtes (Telefon 0921 / 25-1536, sozialdienst@stadt.bayreuth.de) Kontakt aufgenommen.
Das Sozialamt der Stadt Bayreuth weist darauf hin, dass sich alle neuankommenden ukrainischen Flüchtlinge, die (perspektivisch) Leistungen erhalten möchten und/oder sich länger in Deutschland aufhalten möchten, zunächst an die nächstgelegene Registrierungsmöglichkeit wenden müssen. Dies sind die ANKER-Einrichtungen – im Falle Oberfrankens also das ANKER-Zentrum in Bamberg, Erlenweg 4, 96050 Bamberg – und in München das Ankunftszentrum. Wenn viele Geflüchtete ankommen, zusätzlich auch Bearbeitungsstraßen des Bundes.
Wer bereits eine Unterkunft bei Familien oder Freunden gefunden hat, vereinbart bitte einen Termin zur Registrierung per Mail an ae@reg-ofr.bayern.de und gibt hierbei die Namen aller zu registrierenden Personen sowie Geburtsdatum und mögliche Unterbringungsmöglichkeit an, um eine zügige Registrierung ohne lange Wartezeiten zu ermöglichen.
Die Regierung von Oberfranken hat hierzu auf ihrer Homepage ein entsprechendes Dokument zum Download eingestellt. Es ist unter Krieg in der Ukraine: Informationen zu Hilfsmöglichkeiten – Regierung von Oberfranken (bayern.de) abrufbar. Es wird dann zeitnah ein Termin vereinbart, zu dem bitte ein Reisepass beziehungsweise ein anderes Dokument mitzubringen ist, das die Identität nachweist, sowie ein maximal 24 Stunden alter Nachweis über einen negativen Coronatest. Zum Registrierungstermin muss jeder Flüchtling selber erscheinen.
Oberbürgermeister Thomas Ebersberger appelliert angesichts der großen Hilfsbereitschaft in der Stadt an private Initiativen, dieses Prozedere unbedingt einzuhalten. „Die Geflüchteten müssen nicht im ANKER-Zentrum in Bamberg wohnen oder dort länger bleiben. Sie werden nur registriert und befragt, ob sie eine Unterkunft benötigen und wenn nicht, wo sie privat unterkommen.“ Dies ist notwendig, damit
- die Hilfeleistungen des Staates bei Bedarf an die Menschen ausgereicht werden können,
- damit geklärt ist, dass es sich um ukrainische Familien handelt
- und damit die Betroffenen, die nicht bei Verwandten Aufnahme finden können, auf alle Bundesländer verteilt werden können.
Nach der Registrierung können diejenigen, die eine (private) Unterkunft gefunden haben, dorthin weiterreisen, sie werden formal dorthin zugewiesen. „Diejenigen, die eine Unterkunft brauchen, werden einer Kreisverwaltungsbehörde, also in unserem Falle der Stadt Bayreuth, zugewiesen, die einen Platz in einer Gemeinschaftsunterkunft oder einer dezentralen Unterkunft anbietet. Das Sozialamt der Stadt arbeitet derzeit mit Hochdruck an entsprechenden Angeboten“, so Ebersberger. Die Stadt sei weiterhin dankbar für jedes private Unterbringungsangebot für ukrainische Geflüchtete. Gemeldet werden können diese Angebote weiterhin über die städtische Hotline 0921 / 25-1536, sozialdienst@stadt.bayreuth.de.
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