Bamberger Organisationen: „Stärkung des Kirchenasyls“

Presseerklärung von Bamberger Mahnwache Asyl (Netzwerk Bildung & Asyl, Freund statt fremd, Seebrücke Bamberg, Amnesty Hochschulgruppe Bamberg, Interreligiöse Fraueninitiative Bamberg) und Beitrat Asyl im Evang.-Luth. Dekanatsbezirk Bamberg

Wir begrüßen die Entscheidung des Obersten Bayerische Landesgericht im Fall von Bruder Abraham. Das Gericht bestätigte heute das Urteil des Amtsgerichtes Kitzingen, das den Münsterschwarzacher Ordensmann von dem Vorwurf der „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt“ für einen Kirchenasylgast im April 2021 frei gesprochen hatte. Die Revision der Staatsanwaltschaft wurde zurückgewiesen.

Die vorsitzende Richterin hat sich in der Begründung ausdrücklich nicht nur auf den Einzelfall von Bruder Abraham bezogen, sondern einen rechtlichen Rahmen für grundsätzliche Fragen der Strafbarkeit von Kirchenasyls und Entscheidungen aufgrund von Gewissensfreiheit begründet.

Pfarrerin Mirjam Elsel, Koordinatorin für die Flüchtlingsarbeit im Dekanatsbezirk Bamberg, fasst ihre Erleichterung zusammen: „Das Urteil ist auch für die weiteren laufenden Verfahren wegweisend. Für mich war die Begründung eine großartige Darlegung und Stärkung des Rechtsstaates, Anerkennung der Leistung von Menschen in der Flüchtlingsarbeit und notwendige Klarheit für Verantwortliche im Kirchenasyl.“ Die meisten Kirchenasyle betreffen sogenannte Dublin III – Fälle. Hierfür wurde 2015 von den Kirchen und dem Bamf ein Dossierverfahren vereinbart. So war es auch in dem Fall von Bruder Abraham. Die Dossiers werden jedoch seit zwei Jahren in so gut wie allen Fällen abgelehnt. Der Verein „matteo – Kirche und Asyl“ hatte kürzlich 21 Fälle dokumentiert, die Gewalt, Mängel im Asylverfahren und in der Versorgung gegenüber Geflüchteten in Rumänien belegten, trotzdem werden alle Dossiers die eine Rückführung nach Rumänien betreffen abgelehnt. „Jedes Kirchenasyl das wir brauchen, ist eines zu viel“, so Mirjam Elsel. „Das Dublin-System ist gescheitert. In immer mehr europäischen Ländern sind faire Asylverfahren und eine menschenwürdige Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten nicht gewährleistet. Geflüchtete erfahren Gewalt und werden durch örtliche Behörden nicht ausreichend geschützt. Solange diese untragbaren Zustände des europäischen Asylsystems weiterhin von den Mitgliedsstaaten geleugnet werden, ist Kirchenasyl häufig die einzige Möglichkeit, eine faire und sichere Prüfung der Schutzbedürftigkeit zu gewährleisten.“ Das Urteil heute hat Ordensleute, Pfarrer:innen und Kirchengemeinden gestärkt, die nach sorgfältiger Prüfung Kirchenasyl gewähren und so Menschen in höchster Not beistehen.

V. i. s. d. P.: Mirjam Elsel, Koordination für die Flüchtlingsarbeit im DB Bamberg