AOK-Direk­ti­on Bam­berg: Pfle­ge­kas­se ent­las­tet Pflegebedürftige

Höhe­re Zuschüs­se erhal­ten seit die­sem Jahr Pfle­ge­be­dürf­ti­ge, die in Pfle­ge­hei­men sta­tio­när betreut wer­den. Grund­la­ge dafür ist eine neue gesetz­li­che Rege­lung. Die Zuschüs­se sind gestaf­felt und ori­en­tie­ren sich an der Dau­er des Auf­ent­hal­tes im Pfle­ge­heim. „Der Leis­tungs­zu­schlag ver­rin­gert den jewei­li­gen per­sön­li­chen Eigen­an­teil der Pfle­ge­kos­ten“, so Susan­ne Bäu­er­lein, Pfle­ge­be­ra­te­rin von der AOK in Bam­berg. Im ers­ten Jahr trägt die Pfle­ge­kas­se fünf Pro­zent des pfle­ge­be­ding­ten Eigen­an­teils, im zwei­ten Jahr 25 Pro­zent, im drit­ten Jahr 45 Pro­zent und danach 70 Pro­zent. „Pfle­ge­be­dürf­ti­ge und ihre Ange­hö­ri­gen müs­sen nichts geson­dert bean­tra­gen, die Zuschüs­se wer­den direkt mit der jewei­li­gen Pfle­ge­ein­rich­tung abge­rech­net“, so Susan­ne Bäu­er­lein. Allein im Bereich der AOK-Pfle­ge­kas­se Bam­berg machen die höhe­ren Zuschüs­se zusätz­lich rund 557.113 Euro aus für 6601 Pflegebedürftige.

Mehr Geld auch für Kurzzeitpflege

Wenn pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge vor­über­ge­hend nicht betreu­en kön­nen, etwa, weil sie selbst krank sind, eine Kur machen oder in den Urlaub fah­ren wol­len, ist es mög­lich, ihre Pfle­ge­be­dürf­ti­gen bis zu acht Wochen im Jahr in einer voll­sta­tio­nä­ren Ein­rich­tung ver­sor­gen zu las­sen. Für maxi­mal acht Wochen im Jahr erhal­ten Ver­si­cher­te für die Kurz­zeit­pfle­ge einen Zuschuss von bis zu 1.774 Euro, das ent­spricht einer Erhö­hung um 10 Pro­zent. Alter­na­tiv zur Kurz­zeit­pfle­ge kann man auch Ver­hin­de­rungs­pfle­ge bean­tra­gen. „Bei die­ser Leis­tung ver­sor­gen Ersatz­pfle­ge­kräf­te wie bei­spiels­wei­se Nach­barn oder ein Pfle­ge­dienst die Pfle­ge­be­dürf­ti­gen wei­ter­hin zu Hau­se“, so Susan­ne Bäu­er­lein. Die Pfle­ge­kas­se erstat­tet dann für maxi­mal sechs Wochen pro Kalen­der­jahr bis zu 1.612 Euro. Mit Mit­teln der Kurz­zeit­pfle­ge ste­hen so bis zu 3.386 Euro im Kalen­der­jahr zur Ver­fü­gung. Auch bei den ambu­lan­ten Pfle­ge­sach­leis­tun­gen gibt es eine Erhö­hung um fünf Pro­zent. Für Hil­fen durch einen Pfle­ge­dienst, wie zum Bei­spiel Betreu­ungs­maß­nah­men, Kör­per­pfle­ge oder Unter­stüt­zung bei der Haus­halts­füh­rung, gibt es jetzt bis zu 2.095 Euro (Pfle­ge­grad 5).

Über­gangs­pfle­ge neu eingeführt

Wer nach einem Kran­ken­haus­auf­ent­halt wei­te­re Pfle­ge benö­tigt, hat seit kur­zem Anspruch auf die soge­nann­te Über­gangs­pfle­ge, falls kei­ne geeig­ne­te Kurz­zeit­pfle­ge über ambu­lan­te Pfle­ge­diens­te sicher­ge­stellt wer­den kann. „Über­gangs­pfle­ge wird Betrof­fe­nen in dem Kran­ken­haus, in dem sie ihre Behand­lung erhal­ten haben, für bis zu zehn Tage ange­bo­ten“, so Susan­ne Bäu­er­lein. Sie soll die Ver­sor­gung der Pati­en­ten mit Arznei‑, Heil- und Hilfs­mit­teln, die Grund- und Behand­lungs­pfle­ge, ein Ent­lass­ma­nage­ment, Unter­kunft und Ver­pfle­gung sowie die im Ein­zel­fall erfor­der­li­che ärzt­li­che Behand­lung gewährleisten.

Wer eine Bera­tung rund um mög­li­che Pfle­ge­leis­tun­gen benö­tigt, kann sich an sei­ne AOK in Bam­berg wen­den: AOK-Pfle­ge­be­ra­te­rin Susan­ne Bäu­er­lein infor­miert über alle Leis­tun­gen der Pfle­ge­kas­se und über die Mög­lich­kei­ten einer opti­ma­len Ver­sor­gung in der indi­vi­du­el­len Pfle­ge­si­tua­ti­on: eMail: susanne.baeuerlein.@by.aok.de