Bayreuth: Bewaffneter Dieb an Flucht gehindert und in Haft

symbolbild festnahme

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der Staatsanwaltschaft Bayreuth

Couragierte Mitarbeiter hinderten am Donnerstagnachmittag einen bewaffneten Dieb an der Flucht. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bayreuth sitzt der Tatverdächtige nun in Haft. Die Kriminalpolizei Bayreuth hat die Ermittlungen übernommen.

Gegen 15.45 Uhr beobachtete der Ladendetektiv eines Elektronikmarktes in Bayreuth einen Mann dabei, wie dieser mehrere Elektrogeräte in einer präparierten Tüte versteckte und anschließend die Kasse passierte, ohne die Ware im Wert von über 1.000 Euro zu bezahlen.

Als er den 21-Jährigen daraufhin ansprach, packte dieser den Mitarbeiter am Hals. Dank des Eingreifens mehrere Kollegen konnte er daran gehindert werden zu flüchten und wurde bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten.

Bei der anschließenden Personendurchsuchung fanden die Bayreuther Polizeikräfte in der Hosentasche des Mannes ein Taschenmesser und Betäubungsmittel. Das Fahrzeug des tschechischen Staatsangehörigen durchsuchten die Beamten auf dem Parkplatz und machten dabei weitere Entdeckungen: Sie fanden anderes Diebesgut und Drogen.

Den aufmerksamen Polizistinnen und Polizisten entging nicht, dass der Fahrersitz unpassend für die Körpergröße des Tatverdächtigen eingestellt war. Eine kleinere Person musste den Peugeot bewegt haben. Nachdem auch erste Zeugen vor Ort beschrieben, dass der 21-Jährige in Begleitung von zwei Frauen gewesen war, fahndeten die Ordnungshüter im Umfeld und stellten die Gesuchten schnell in einem angrenzenden Ladengeschäft fest.

Welche Rolle die beiden bei der Tat spielten, müssen die weiteren Ermittlungen ergeben.

Neben dem Diebesgut stellten die Beamten auch das Messer und die Drogen sicher.

Der Tatverdächtige wurde am Freitagnachmittag einem Ermittlungsrichter vorgeführt und sitzt nun auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bayreuth in Untersuchungshaft in einer Justizvollzuganstalt. Er muss sich unter anderem wegen des Verdachts des schweren räuberischen Diebstahls mit Waffen vor Gericht verantworten. Darüber hinaus stehen weitere Diebstahlsdelikte und Straftaten nach dem Waffen- und Betäubungsmittelgesetz im Raum.